Kindergeld gestrichen – AK kämpft für Mutter
Die junge Mutter soll in einer Nacht- und Nebelaktion mit ihrem Kind vor ihrem gewalttätigen Partner geflüchtet sein. Sie sei in OÖ bei einer Verwandten untergekommen und habe auch hier ihren Wohnsitz angemeldet. Für die Ummeldung des Kindes hätte sie aber die Zustimmung des Obsorge-berechtigten Vaters benötigt, was dieser verweigert habe.
Anderer Wohnsitz - GKK stellte Zahlung ein
Die junge Mutter beantragte darauf bei Gericht die Zustimmung zur gemeinsamen Hauptwohnsitzmeldung mit dem Kind. Bis zur Zustimmung des Gerichts seien jedoch drei Monate vergangen, und ab dem zweiten Monat habe die zuständige Gebietskrankenkasse die Zahlung des Kinderbetreuungsgeldes eingestellt. Der Grund: Mutter und Kind lebten zwar gemeinsam, waren aber nicht wie vorgeschrieben an einem gemeinsamen Wohnsitz gemeldet.
Nicht nur habe die Frau kein Kinderbetreuungsgeld mehr bekommen, sondern die Gebietskrankenkasse habe sogar einen Teil des bereits ausbezahlten Kindergeldes zurückgefordert, worauf die arbeitslose Mutter auch noch mehr als 1.000 Euro hätte zurückzahlen müssen.
Die Vorgehensweise entspreche zwar dem Buchstaben des Gesetzes, so Kalliauer, in derartigen Fällen brauche es aber dringend eine Ausnahmeregelung.