2,17 Mio. Euro Strafe für Steuerhinterziehung

Zu 2,17 Million Euro Geldstrafe sind am Mittwoch vier Manager eines oö. Bauunternehmens wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung am Landesgericht Steyr verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Neben den vier Personen waren auch sieben Firmen angeklagt. Diese erhielten Verbandsgeldbußen von insgesamt 600.000 Euro, davon wurden 80 Prozent bedingt nachgesehen, so das Gericht. Unbedingt zu zahlen sind aber rund 120.000 Euro. Im Geflecht dieser Unternehmen sind bzw. waren die Angeklagten als Geschäftsführer, Prokuristen und Lohnverrechner tätig. Die Steuerschuld von 2,6 Mio. Euro wurde von den Beteiligten noch knapp vor der Verhandlung an das Finanzamt bezahlt.

Bedingte Haft- und Geldstrafe für Erstangeklagten

Der Erstangeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 1,5 Mio. Euro und zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt. Begleicht er die Strafe nicht, drohen ihm vier Monate Gefängnis. Die Zweitangeklagte, seine Schwester, fasste 500.000 Euro Strafe aus, von welchen sie noch 348.000 Euro bezahlen muss. Der Rest ist bedingt auf drei Jahre. Laut Gerichtssprecher könne sie sich auch für eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Monaten entscheiden.

Der Bruder als Drittangeklagter wurde zu 250.000 Euro verurteilt, zahlt er nicht, wandert er vier Monate hinter Gitter. Seine Ex-Frau kam mit 70.000 Euro und einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Wochen davon.

Unbescholtenheit wirkte strafmildernd

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da keiner der Beteiligten eine Erklärung abgab. Strafmildernd wirkten sich die Unbescholtenheit aller Angeklagten, ihr von Beginn an umfassendes Geständnis, die Schadenswiedergutmachung und die längere Verfahrensdauer aus.

Die angeklagte Gewerbsmäßigkeit wurde vom Gericht aufgrund der aktuellen Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH) nicht bejaht, somit lag die maximale Strafhöhe beim Doppelten des hinterzogenen Betrags.