VfGH: Enteignung von Hitler-Haus hält

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Freitag die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau bestätigt. Die ehemalige Besitzerin hatte das entsprechende Gesetz angefochten, der Antrag wurde abgelehnt.

Mit der Entscheidung des VfGH bleibt das Hitler-Haus in den Händen der Republik Österreich. Die Enteignung des Geburtshauses von Hitler in Braunau war im öffentlichen Interesse geboten, verhältnismäßig und nicht entschädigungslos, sie ist daher nicht verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kam das höchste Gericht am Freitag.

Hitlers Geburtshaus in Braunau

ORF

Das Geburtshaus von Hitler in Braunau

Im Vorjahr hatte das Innenministerium entschieden, dass eine Enteignung der Besitzerin nötig sei. Damit sollte verhindert werden, dass es zur Wallfahrtsstätte für Neonazis wird. Dafür wurde ein eigenes Gesetz geschaffen, das im Jänner in Kraft trat. Das Ministerium kündigte an, das Haus zu sanieren und wieder einer sozialen Nutzung - durch die Lebenshilfe - zuzuführen.

Die Eigentümerin hatte vor dem VfGH dagegen geklagt, weil aus ihrer Sicht eine Umgestaltung auch ohne Enteignung möglich gewesen wäre.

Nutzung mit Land und Braunau besprechen

Innenminister Wolfgang Sobotka hatte den Gesetzesentwurf zur Enteignung des Hauses initiiert. Sobotka selbst sieht das Urteil in einer ersten Stellungnahme sehr positiv. „Die Diskussion rund das Haus hat uns nun über Jahrzehnte begleitet. Es war mir mit Übernahme des Innenministeriums ein Anliegen, hier Klarheit zu schaffen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit unserer Geschichte zu ermöglichen“, so der Innenminister.

Was die weitere Vorgehensweise betrifft, sei nun die Möglichkeit gegeben, entsprechende Pläne zu prüfen, um eine „verantwortungsvolle und nachhaltige Nutzung zu ermöglichen“. Diesbezüglich werde man sich eng mit dem oberösterreichischen Landeshauptmann und dem Braunauer Bürgermeister abstimmen, so Sobotka abschließend.

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