Attacke auf Pfleger: Somalier leugnet Angriff

Am Landesgericht Wels stand am Mittwoch ein Asylwerber aus Somalia wegen Mordversuchs, Wiederbetätigung und gefährlicher Drohung vor dem Richter. Er soll unter anderem versucht haben, einen Krankenpfleger zu erwürgen. Er leugnete die Attacke.

Geleugnet und als „Lüge“ bezeichnete der Asylwerber aus Somalia vor Gericht den Vorwurf, dass er in der Linzer Uniklinik versucht haben soll, einen Pfleger zu töten. Er hätte den Pfleger „weggeschubst“ und ihm ein paar Kratzer zugefügt.

Prozess Somalier Mordversuch Wels

laumat.at/Matthias Lauber

Völlig anders wurde der Vorfall von drei Kollegen des verletzten Pflegers geschildert: Der Somalier habe den Mann überraschend und „wie ein Tiger“ angesprungen, daraufhin seien beide zu Boden gegangen. Dann habe der Asylwerber sein Opfer gewürgt und konnte erst von zwei anderen Pflegern weggerissen werden.

„War schwer krank“

Der erste Vorfall ereignete sich kurz vor Weihnachten am Adventmarkt in Oberndorf bei Schwanenstadt. Während einer Darbietung von Kindergartenkindern betrat er plötzlich die Bühne, holte einen Koran aus seinem Rucksack und begann zu beten. Als ihn Besucher wegbrachten, schrie er wiederholt „Allah ist groß“.

In seiner Einvernahme bei der Polizei soll er Sympathie für die radikalislamische Al-Nusra-Front bekundet haben, deswegen laufen gegen ihn noch Ermittlungen wegen des Verdachts der terroristischen Vereinigung. Aber auch Antisemitisches bekamen die Beamten zu hören: Er sei nach Österreich gekommen, um die Juden zu vernichten, oder: „Adolf Hitler hat seine Arbeit nicht fertig machen können.“ Die Staatsanwaltschaft legt dem Somalier deshalb einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz zur Last. Zudem soll er den Beamten gedroht haben, sie zu töten.

Seine Aussagen bei der Polizei und vor einer Haft- und Rechtsschutzrichterin, in denen die Staatsanwaltschaft Verstöße gegen das Verbotsgesetz sieht, schob er darauf, „dass ich schwer krank war“, wie er häufig betonte.

Einweisung in Anstalt beantragt

Die Staatsanwaltschaft hat eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Denn ein Gutachten bescheinigt dem Somalier wegen einer geistigen und seelischen Abartigkeit Zurechnungsunfähigkeit, aber auch Gefährlichkeit. Es bestehe demnach eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er ohne Behandlung erneut Taten gegen Leib und Leben verüben könnte.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt, ein Urteil dürfte frühestens kommende Woche gesprochen werden. Neben mehreren Zeugen wird noch ein psychiatrischer Gutachter zu Wort kommen.

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