Waldbrandgefahr durch Trockenheit

In Oberösterreich ist die Waldbrandgefahr durch die Trockenheit gestiegen. Bei der Feuerwehr und bei den BHs warnt man davor, Sonnwendfeuer ohne Vorbereitung und Sicherheitsvorkehrungen zu entzünden.

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Freistadt und in den Gefährdungsbereichen ist jegliches Feueranzünden und das Rauchen verboten - so heißt es in einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Freistadt. Gerade in dem waldreichen Bezirk hofft man darauf, die kommenden Tage mit den vielen Brauchtumsfeuern ohne Waldbrände zu überstehen.

„Vor Entzünden mit Feuerwehr absprechen“

Der Freistädter Bezirkshauptmann Alois Hochedlinger sagte gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Ich ersuche daher alle Veranstalter von Sonnwendfeiern, die Trockenheit in ihre Überlegungen mit einzubeziehen, und vor allem die Abstände zum Wald zu wahren.“ Die Gefahr abzuschätzen sei teilweise schwierig. Deshalb sei es sinnvoll, sich vor dem Entzünden eines Sonnwendfeuers mit der Feuerwehr abzusprechen, so Hochedlinger.

Wald

ORF/Gernot Ecker

Feuerverbot auch in Schärding

Auch in Schärding sind die Wälder nach dem fehlenden Regen derzeit so trocken, dass man in und rund um die Wälder kein Feuer entzünden darf. Der Bezirkshauptmann von Schärding, Rudolf Greiner, rät: „Man sollte besonders gut acht geben und Brauchtumsfeuer, wie Petersfeuer oder Sonnwendfeuer, rechtzeitig bei der Gemeinde melden. Der Veranstalter ist ja dafür verantwortlich, dass unkontrollierte Ausbreitung von Feuer verhindert wird. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden.“

Wiese um Feuerstellen durchnässen

Bei der Feuerwehr bietet man an, sich im Vorfeld das Gefahrenpotenzial anzusehen und auch Maßnahmen zu ergreifen, etwa die Wiese rund um die Feuerstelle zu durchnässen. Andreas Koch von der Berufsfeuerwehr Linz: „Ich persönlich würde derzeit kein Feuer entfachen, mir wäre es ehrlich gesagt zu gefährlich.“

Bei großen Sonnwendfeuern ist es nach Rücksprache mit der Feuerwehr auch möglich, einen Tankwagen zur Stelle zu haben, um schnell zu reagieren und Schlimmeres verhindern zu können.

Auch Geld- und Haftstrafe möglich

Wer sich nicht an die Verbote hält, muss mit Strafen bis 7.270 Euro rechnen. Auch bis zu vier Wochen Haft sind möglich.

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