Fünf Jahre Haft nach Welser Supermarktraub

Zu einer Haftstrafe von fünf Jahren ist am Montagnachmittag ein 21-Jähriger am Landesgericht Wels verurteilt worden. Er soll vergangenen Oktober bewaffnet einen Supermarkt in Wels überfallen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit einem Fleischermesser bewaffnet ging der Mann kurz nach Geschäftsschluss durch den Lieferanteneingang in den Lebensmittelmarkt. Eine Angestellte war gerade mit der Abrechnung beschäftigt, als er sie mit dem Messer bedrohte und Geld forderte.

Angestellte mit Umbringen bedroht

Als er die Tageseinnahmen bereits hatte, soll er die Frau und ihre Kollegin auch noch bedroht haben. „Falls ihr den Alarmknopf drückt, werde ich nach meiner Zeit im Gefängnis zurückkommen und euch umbringen“, soll der Täter gesagt haben.

Landesgericht Wels

Christian Reiter

„Ich werde nach dem Gefängnis zurückkommen und euch umbringen“, soll der Täter die Angestellten bedroht haben. Vor Gericht zeigt sich der Mann teilweise geständig.

Die Staatsanwaltschaft Wels warf dem inzwischen 21-Jährigen aber nicht nur schweren Raub und wegen der Drohung versuchte schwere Nötigung vor. Der Angeklagte soll im Vorjahr bei drei Vorfällen mit Tritten und Faustschlägen auf andere losgegangen sein. Die Opfer erlitten unter anderem Gehirnerschütterungen, Prellungen und Abschürfungen. Aber auch versuchter Diebstahl steht auf der Liste der Anklagepunkte. Denn der Arbeitslose soll in einem Geschäft in Wels versucht haben, eine Jeans und ein T-Shirt zu stehlen. Letztlich waren es Zeugen des Supermarktüberfalls, die der Polizei hilfreiche Hinweise zu dem Verdächtigen gaben.

Trotz Geständnis fünf Jahre Haft

Bei der Verhandlung am Montag wurde die Liste das Anklagepunkte sogar noch länger - Suchtgifthandel und ein weiterer Fall von Nötigung kamen dazu. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte zwar zum Teil geständig, das Urteil lautete aber trotzdem fünf Jahre unbedingte Haftstrafe. Dazu kommt noch eine Haftstrafe für frühere Vergehen im Ausmaß von acht Monaten. Nachdem weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft eine Erklärung abgeben haben, ist das Urteil nicht rechtskräftig.