Firma wollte Frau 8.300 Euro zu wenig zahlen
Die jahrzehntelange Arbeit in dem Linzer Industrieunternehmen endete in einem mühsamen Rechtsstreit: Sowohl bei der gesetzlichen Abfertigung als auch beim offenen Urlaubsgeld habe die Berechnung des Unternehmens nicht gestimmt, beziehungsweise wäre der Frau zu wenig Geld ausbezahlt worden, so die Arbeiterkammer. Bei der Abfertigung zum Beispiel wollte man ihr ursprünglich nur sechs statt neun Monatsgehälter auszahlen.
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Drei fehlende Monatsgelder und Urlaubszuschuss
Die Arbeiterkammer intervenierte und die Frau bekam die drei fehlenden Monatsgehälter und damit immerhin fast 7.800 Euro mehr auf ihr Konto. Ein weiterer Streitpunkt war auch die korrekte Bezahlung des offenen Urlaubszuschusses. Auch hier gingen die Meinungen des Unternehmens und der Arbeiterkammer, was die rechtliche Auslegung betrifft, offensichtlich auseinander. Nach längerem hin und her konnte aber auch dieser Punkt im Sinne der Arbeiterin geklärt werden.
Insgesamt soll die Frau 8.300 Euro mehr bekommen haben, als ihr ihr langjähriger Arbeitgeber ursprünglich auszahlen wollte, so die Arbeiterkammer in einer Aussendung.