Anwalt soll Geld veruntreut haben

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen einen Rechtsanwalt, der mehr als 100.000 Euro von Menschen veruntreut haben soll, für die er als Sachwalter eingesetzt war. Die Justiz prüft nun intern, ob es schon früher auffallen hätte können.

Für Beträge in der Höhe von insgesamt 159.000 Euro soll es keine Belege geben. Nachdem konkrete Vorwürfe an die Rechtsanwaltskammer Oberösterreich herangetragen worden seien, habe man eine Überwachung der Kanzlei des Anwalts durchgeführt, der alle Konten offenlegen musste, und dann den Fall bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, so der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Franz Mittendorfer: „Er konnte die Hintergründe nicht erklären und hat selber zugestanden, dass er die Gelder für private Zwecke genutzt hat.“

„Beschuldigter ist voll geständig“

Der Rechtsanwalt soll Gelder von fünf psychisch kranken oder geistig behinderten Menschen, für die er als Sachwalter eingesetzt war, für private Zwecke verwendet haben, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz, Philip Christl, gegenüber dem ORF OÖ: „Der Mann ist grundsätzlich voll geständig. Er sagt, dass er private finanzielle Nöte gehabt hat und hineingerutscht ist.“

Der Beschuldigte hat inzwischen seine Berechtigung, als Rechtsanwalt arbeiten zu dürfen, zurückgelegt. Für den entstandenen Schaden werde man aufkommen, so Mittendorfer: „Ich gehe davon aus, dass wir die Schäden, so wie in der Vergangenheit bei derartigen Fällen auch, zur Gänze abdecken. Somit ist auszugehen, dass kein nachhaltiger Schaden entsteht.“

Geld, Euro Münzen und Scheine

OeNB

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Juristen seien soweit abgeschlossen, eine Anklage in Vorbereitung. Im Falle einer Verurteilung wegen Untreue drohen ihm bis zu drei Jahre Haft.

„Überwachungsnetz muss dichter werden“

Neben den Untreue-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den 50-Jährigen prüfe die Justiz nun auch intern, ob die Unregelmäßigkeiten schon früher auffallen hätten können.

Derzeit muss ein Sachwalter in der Regel lediglich einmal pro Jahr darlegen, wofür Gelder verwendet werden, kritisiert der Präsident der Rechtsanwaltskammer Oberösterreich, Franz Mittendorfer. Das Überwachungsnetz müsse noch dichter werden: „Ein halbjähriger Berichtszeitraum wäre angebracht.“

Rechtsanwaltskammer zahlt Schaden

Für den Schaden in der Höhe von rund 150.000 Euro werde die Rechtsanwaltskammer aufkommen, die für derartige Fälle einen eigenen Fonds eingerichtet hat. Möglicherweise übernimmt aber auch der Staat einen Teil, sollte die Kontrolle durch die Gerichte nicht ausreichend gewesen sein.