Hohe Strafen und Gefängnis für Drängeln
So schön vielleicht der Pfingsturlaub war, auf der Heimreise mit dem Pkw werden wieder oft die Nerven der Verkehrsteilnehmer strapaziert, so die Experten. „Da wird im Stau um jeden Zentimeter gerungen“, was allerdings teuer werden kann, so Stefan Mann von der ARBÖ-Rechtsabteilung. Drängeln, also aggressives Fahren, sei ein Vormerkdelikt. Der Strafrahmen betrage bis zu 2.180 Euro.
ORF/Julia Hammerle
Auch Radfahrer dürfen nicht drängeln
„Zudem kann es im schlimmsten Fall sogar zu einem Gerichtsverfahren wegen Gemeingefährdung ober Nötigung kommen, das in Folge auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann.“ Das Gesetz gilt auch für Rad- und E-Bike-Fahrer, so Mann. Misst die Polizei einen Abstand von weniger als 0,2 Sekunden ist der Führerschein weg, für mindestens sechs Monate.
Auch versicherungstechnisch kann auf einen Drängler einiges zukommen. Passiert ein Unfall, kann es passieren, dass die eigene Versicherung zwar den Schaden des Unfallgegners erst übernimmt, dann aber beim Verursacher sich das Geld über den Regressweg wieder zurückholt. Drängler müssen laut ARBÖ auch damit rechnen, dass die Kaskoversicherung aussteigt.
Zwei-Sekunden-Regel
Gemäß §18 Absatz 1 der StVO (Straßenverkehrsordnung) muss der Abstand zum voranfahrenden Fahrzeug so gewählt werden, dass Lenker und Lenkerinnen auch bei plötzlichem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeuges jederzeit anhalten können. Die Verkehrsexperten empfehlen die Zwei-Sekunden-Regel: einen markanten Punkt am Fahrbahnrand fixieren und sobald das voranfahrende Fahrzeug diesen passiert, zu zählen („einundzwanzig, zweiundzwanzig“) beginnen –zu Ende sollte der Punkt noch nicht erreicht sein. Zwei Sekunden Abstand entspreche rund 50 Metern bei 100 Kilometer pro Stunde.