Keine Widmung für Imam-Schule in Linz

In der Debatte um eine mögliche Imam-Schule durch die Islamische Föderation in Linz (ALIF) in Linz, hat die Stadt festgehalten, dass aufgrund der Widmung dies in dem Gebäude nicht möglich sei. Und der Landesschulrat betonte, noch nicht kontaktiert worden zu sein.

Eine ausschließlich gewerbliche Grundstückswidmung macht der Diskussion um eine mögliche Imam-Schule durch die Islamische Föderation in Linz vorerst ein Ende. Wobei der Verein ALIF, dem das Gebäude gehört sagt, dass gar keine Schule sondern ein Aus- und Weiterbildungszentrum geplant sei. Aber auch das wird in dem Gebäude nicht stattfinden können, denn eine solche Nutzung sei nicht erlaubt, hieß es am Mittwoch von der Stadtverwaltung.

ALIF hoffte auf Widmungsänderung

Von der fehlenden Widmung wusste man beim Verein ALIF. Vorstandsmitglied Murat Baser hoffte allerdings nach dem Erwerb des Gebäudes eine Umwidmung zu erreichen, „weil uns immer wieder gesagt wird, dass die Muslime im Hinterhof sind – wenn wir im Stadtgebiet etwas mieten oder kaufen wollen regen sich Anrainer auf; hier sind keine Nachbarn, wir stören niemanden, haben Parkplätze – es kann jeder vorbeikommen und sehen was wir hier tun.“

Doch die Umwidmung werde es nicht geben, im Gegenteil, so der Linzer Planungsstadtrat Markus Hein (FPÖ): „Es wird eine behördliche Überprüfung geben und wenn der Vereinssitz dort wirklich ist und das gegen die Widmung spricht, wird auch eine Unterlassung durch die Behörde ausgesprochen.“

Landesschulrat „bis dato nicht kontaktiert“

Der Präsident des Landesschulrates Fritz Enzenhofer betonte am Nachmittag gegenüber dem ORF OÖ, dass man zwar von den Bestrebungen gewusst habe, „wir sind bis dato von keiner Person oder Personengruppe bezüglich einer solchen Schule kontaktiert worden“.

Laut Gesetz müsse jede Schulgründung mit umfangreicher Begründung zu Zweck und Ziel beim Landesschulrat eingereicht werden. Durch die Behörde erfolge dann die Prüfung auf Einhaltung der staatlichen Normen. Allerdings nur für Schulen, Lehrgänge und ähnliche müssen nicht eingereicht werden, so Enzenhofer.

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