Mann im Rollstuhl klagt seine Bank

Seine Bank hat ein Mann aus Linz geklagt, der wegen einer Behinderung im Rollstuhl sitzt. Denn die einzige Filiale in OÖ ist nicht barrierefrei erreichbar und sowohl die Bank als auch die Hausbesitzerinnen wollen baulich nichts ändern, so der Vorwurf.

Drei Stufen mit rund einem halben Meter Höhe sind zu überwinden, um in die Filiale der „Hello bank!“ am Linzer Volksgarten zu gelangen. Als der langjährige Kunde, der wegen einer Behinderung im Rollstuhl sitzt, einen größeren Geldbetrag abheben wollte, sei er nur mit fremder Hilfe in das Gebäude gelangt, so der Mann.

Mann im Rollstuhl klagt sein Bank

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Nachdem ein Schlichtungsverfahren gescheitert ist, hat der 42-jährige Software-Entwickler geklagt. Die Bank zu wechseln, sei keine Lösung, so der Jurist Markus Schopper, der ihn vor Gericht vertritt. Jeder nicht Beeinträchtige könne aus dem gesamten Pool der Kreditanstalten frei wählen und auch jede Bankfiliale frei betreten kann – und das müsse auch für eine Person mit Beeinträchtigung möglich sein.

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Faksimile der Sellungnahme an den ORF OÖ

Bank: „barrierefreier Zugang nicht realisierbar“

In einer Stellungnahme an den ORF OÖ schreibt der Vorstand der Bank mit Hauptsitz in Salzburg, eine Begehung mit dem Linzer Behindertenkoordinator habe ergeben, dass ein barrierefreier Zugang nicht realisierbar sei. Die Bank sei bloß Mieterin, die räumlichen Verhältnisse seien derart begrenzt, dass kein Treppenlift eingebaut werden könne. Faktisch sei es nicht möglich, Barrierefreiheit herzustellen, heißt es in dem Statement.

„Glocke nicht erreichbar“

Eine der beiden Vermieterinnen, die laut Anwalt bis jetzt möglichen baulichen Änderungen nicht zustimmten, wollte auf Anfrage kein Interview geben. Inzwischen habe die Bank für den Kunden im Rollstuhl zwar eine Glocke anbringen lassen, die er jedoch nicht erreichen kann, so der 42-Jährige.

Nun ist das Bezirksgericht am Zug. Der Richter des Bezirksgerichts, der darüber entscheiden muss, ob ein Verstoß gegen das Behinderten-Gleichstellungsgesetz vorliegt, hat bei einem Bausachverständigen ein Gutachten beauftragt. Ein Urteil könnte im Herbst ergehen.