AK: 3.000 Euro für gekündigte Schwangere

Weil sie wegen ihrer Schwangerschaft den Job verloren hat, hat sich eine Innviertlerin an die Arbeiterkammer gewandt. Die intervenierte wegen vermuteter Diskriminierung und holte für die Frau zumindest eine Entschädigung heraus.

Zunächst lief eigentlich alles perfekt für die Innviertlerin. Sie hatte über eine Leasingfirma bei einem Versandhandel gearbeitet, dann mit einem befristeten Vertrag beim Unternehmen direkt, und zu guter Letzt gab es auch noch die schriftliche Zusage, dass sie einen unbefristeten Job nach der Befristung erhält. Doch dann wurde die Frau schwanger. Sie meldet es wie vorgesehen dem Arbeitgeber.

Entschädigung erstritten

Zwei Tage später, so die Arbeiterkammer in einer Aussendung, flattert der Frau ein Schreiben der Firma ins Haus. Mit dem unbefristeten Arbeitsvertrag wird es nichts, und ihr Arbeitsverhältnis ende nach der Befristung, steht in dem Schreiben. Daraufhin wandte sich die Innviertlerin an die Arbeiterkammer. Die Juristen der AK orten Diskriminierung und intervenieren bei der Firma. Sie erreichen wenigstens noch, dass der Frau eine Entschädigung von 3.000 Euro bezahlt wird.