Finanzaufsicht: FACC muss Bilanzen aufrollen

Luftfahrtzulieferer FACC muss auf Auftrag der Finanzmarktaufsicht (FMA) mehrere Jahres- bzw. Halbjahresabschlüsse von 2015 und 2016 aufrollen. Die Bekanntgabe des Jahresberichtes werde daher auf 13. Juni verschoben.

Bei dem geforderten Neu-Aufrollen der Zwischenbilanzen gehe es um Fragen der Rechnungslegungsprüfung, so Unternehmenssprecher Manuel Taverne am Donnerstag - es gebe keinen Zusammenhang mit der seinerzeitigen Fake-Geschäftsführer-Betrugscausa von Anfang 2016, dessen Opfer FACC geworden war.

Routinemäßige Kontrolle

Im Rahmen eines routinemäßigen Enforcement-Verfahrens (Verfahren zur Überprüfung der Finanzberichterstattung, welches 2012 eingeführt wurde), das die FMA immer wieder bei böresnotierten Unternehmen durchführt, sei bei FACC ein Schreiben der Finanzaufsicht zum Konzernjahresabschluss per 29. Februar 2016 sowie zu den Konzernhalbjahresabschlüssen per 31. August 2015 und 31. August 2016 eingelangt.

„Da werden Fragen an uns gerichtet“, die man „gewissenhaft prüfen“ werde, so Taverne. Da dies in der Folge auch den Jahresabschluss 2016/17 betreffen könne - „das wissen wir noch nicht“ -, werde die Bilanzpressekonferenz sicherheitshalber um einen Monat verschoben.

Evaluierung der Sachverhalte

Derzeit evaluiere der Vorstand die relevanten Bilanzierungssachverhalte, um die von der FMA adressierten Themen in den Abschlüssen der Vorperioden sowie im Jahresfinanzbericht 2016/17 (per 28. Februar d.J.) adäquat zu berücksichtigen, erklärte der Luftfahrtzulieferer in einer Aussendung.

Vorläufigen Angaben von März zufolge erzielte FACC im Geschäftsjahr 2016/17 ein Umsatzplus von 20,9 Prozent auf 710,2 Mio. Euro und ein positives Betriebsergebnis (EBIT) von 23,4 Mio. Euro - nach einem operativen Verlust von 23,4 Mio. Euro in der Vorperiode aufgrund des Betrugsvorfalls.