Verbrühtes Kind nicht versorgt – bedingte Haft

Am Mittwoch ist eine Mutter in Vöcklabruck vor Gericht gestanden, der vorgeworfen wurde, sich nicht um ihren zweijährigen Sohn gekümmert zu haben, als er sich mit heißem Wasser verbrüht hatte. Das Urteil, bedingte Haft, ist nicht rechtskräftig.

In dem Prozess ging es darum, wie die Frau reagierte, nachdem ihr Sohn im Jänner den Topf vom Herd gezogen und sich verbrüht hatte. Die 34-Jährige holte stundenlang keine Hilfe, weil sie der Meinung war, er sei nicht schwer verletzt. Erst als ein Bekannter zu Besuch kam, wurde die Rettung alarmiert.

Vier Wochen Freiheitsstrafe bedingt

Die Mutter musste sich am Mittwoch wegen unterlassener Hilfeleistung vor dem Bezirksgericht Vöcklabruck verantworten. Die Richterin verurteilte die Frau zu vier Wochen Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Bub kommt zu Pflegefamilie

Der Bub wird künftig bei einer Pflegefamilie aufwachsen, dort werden auch seine beiden älteren Geschwister bereits betreut. Die Leidensgeschichte des zweijährigen Buben ist noch nicht zu Ende.

Unmittelbar nach dem Unfall im Jänner war er in einer Münchner Spezialklinik behandelt worden, musste mehrfach operiert werden - und wird auch künftig noch Operationen über sich ergehen lassen müssen. 70 Prozent seiner Haut sind durch das heiße Wasser verbrannt worden.