Prozess: Mann verspielte 60.000 Euro

Weil sie einen Oberösterreicher beim Kartenspielen abgezockt haben sollen, standen vier Männer am Montag in Korneuburg (NÖ) vor Gericht. Der Mann verlor 60.000 Euro. Die Angeklagten wurden freigesprochen.

Es ging um die Vorwürfe des schweren Betrugs sowie dem des verbotenen Glücksspiels. Die Aussagen des vermeintlichen Opfers „halten einer Überprüfung nicht stand“, begründete der Richter das Urteil, das rechtskräftig ist.

Richter: Alkohol im Spiel

Es wurde „alkoholisiert gespielt, einer hat es übertrieben“, meinte der Richter zu den Geschehnissen in der Nacht auf den 15. Jänner 2016 in einem Gasthaus im Bezirk Gänserndorf. Das vermeintliche Opfer „versuchte, eine für ihn günstige Variante zu bieten, ein Bekannter hat Background-Infos über die Angeklagten geliefert“, hieß es in der Urteilsbegründung nach der Beratung. Zudem habe der Oberösterreicher im Laufe des Schöffenprozesses zugegeben, einmal bei der Polizei gelogen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten im Eröffnungsvortrag vorgeworfen, das Opfer betrunken gemacht und dann um sein Geld gebracht zu haben. Der Mann soll sich Geld ausgeliehen und Darlehensverträge unterschrieben haben. Die Angeklagten im Alter von 24 bis 61 Jahren hatten sich nicht schuldig bekannt.

Erinnerungslücken des Opfers

Das vermeintliche Opfer konnte sich großteils nicht mehr an den Vorfall erinnern. Der Unternehmer (und SPÖ-Gemeinderat) sprach von einem Filmriss und hatte zunächst angegeben, ihm müssten KO-Tropfen verabreicht worden sein. Das konnte allerdings nicht nachgewiesen werden.

Es sei an dem Abend Bier, Schnaps und Wein konsumiert worden, seine Mitspieler beim „Mauscheln“ oder „Kratzen“ - u.a. der 61-jährige Erstangeklagte - seien „besoffen zwischen ein und zwei Promille“ gewesen, erzählte ein 60-jähriger Beschuldigter, der selbst bei dem Gasthausbesuch nüchtern war, so der Mann. Anfangs sei es um fünf bis zehn Euro gegangen, später wurde der Einsatz erhöht.

Nach Ansicht des 60-Jährigen machte das vermeintliche Opfer einen „schweren spielerischen Fehler“, wodurch er 10.000 Euro verloren habe. Der Oberösterreicher unterschrieb in der Folge Darlehensverträge über insgesamt 60.000 Euro. Einen Schuldschein über 40.000 Euro soll er mit einem Drittangeklagten (58) vereinbart haben. Das Geld soll der Beschuldigte bei sich gehabt haben.