Wels: Verstoß bei Bürgerbefragung

Laut Bescheid der Datenschutzbehörde war die von der Stadt Wels ausgeschickte Information im Vorfeld der umstrittenen Bürgerbefragung im vergangenen Herbst rechtswidrig. Es sollen Daten aus dem Melderegister entnommen worden sein.

Der Welser Bürgermeisters Andreas Rabl (FPÖ), der die Befragung iniitiert hatte, soll sich Daten aus dem Melderegister geholt haben, um Bürger gezielt anschreiben zu können, was jedoch rechtswidrig sei, zitiert „Der Standard“ in seiner Onlineausgabe aus dem Bescheid. Rabl hatte den Zugriff auf das Melderegister damit argumentiert, dass er die Bürger über die Befragung „informieren“ musste.

Nicht alle Bürger informiert

Aus der Informationspflicht des Bürgermeisters gehe aber hervor, dass eine solche Information nur dann vorliege, wenn alle Bürger die Auskunft erhalten. Das Welser Stadtoberhaupt hatte jedoch nur österreichische Staatsbürger über 16 Jahre informiert, nicht die gesamte Wohnbevölkerung.

Wels sieht sich im Recht

Die Stadt Wels bestätigte, den entsprechenden Bescheid der Datenschutzbehörde vom 7. April erhalten zu haben, glaubt sich aber im Recht. So habe man lediglich Stimmberechtigte über die Befragung in Kenntnis gesetzt. Dies sei auch in anderen Städten oder Gemeinden gängige Praxis, hieß es auf Anfrage der APA.

Als Beispiel wurde Gmunden angeführt, wo bei der Bürgerbeteiligung zur Neugestaltung der Esplanade im Herbst des vergangenen Jahres genauso vorgegangen worden sei. Derzeit prüfe die Stadt, ob man gegen die Entscheidung der Datenschutzbehörde berufen werde. Die Frist endet Anfang Mai.

Rücklauf von 15 Prozent

Die Bürgerbefragung Anfang Oktober betraf die Themen Verkehr, Finanzierung der Volkshochschule und Kulturveranstaltungen. 6.613 Personen beteiligten sich daran. Das entsprach einem Rücklauf von 15 Prozent.

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