Totschlag mit Eisenstange – Haftstrafe erhöht

Nicht sieben sondern neun Jahre Haft lautete am Montag das Urteil des Oberlandesgerichts im Berufungsprozess für jenen 42-Jährigen, der im Februar 2016 in Leonding (Bezirk Linz-Land) ein Nachbarehepaar mit einer Eisenstange getötet hat.

Das Oberlandesgericht Linz gab den erschwerenden Gründen in der Berufungsverhandlung mehr Gewicht - deshalb die Erhöhung auf neun Jahre Haft, hieß es. Der Bluttat war ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit vorausgegangen. Als der Mann im Februar auf der Straße das pensionierte Paar sah, trat er es erst nieder, griff auf einer nahe gelegenen Baustelle zu einer Eisenstange und stach mehrmals zu. Der 74-Jährige und seine 72-jährige Frau starben im Spital.

Staatsanwalt erhob Nichtigkeitsbeschwerde

In der Verhandlung im Landesgericht Linz im Juli vergangenen Jahres lautete der Wahrspruch der Geschworenen auf Totschlag und nicht auf Mord. Der Angeklagte wurde bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft erhob dagegen Nichtigkeitsbeschwerde, doch der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung in Richtung Totschlag.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten obendrein gegen die Strafhöhe berufen. Darüber entschied nun das Oberlandesgericht. Es gab der Berufung des öffentlichen Anklägers statt, der Antrag der Verteidigung wurde hingegen abgewiesen.

Antrag der Verteidigung

Die Richter blieben bei der Einschätzung des Erstgerichtes, dass das umfassende Geständnis - auch wenn es nicht zur Aufklärung beigetragen hatte, weil der Angeklagte bei der Tat beobachtet worden war - und die bisherige Unbescholtenheit mildernd seien. Die weiteren Argumente der Verteidigung für eine Herabsetzung der Strafhöhe wiesen sie jedoch zurück. Jene der Staatsanwaltschaft gewichteten sie hingegen noch mehr als im ersten Urteil, vor allem das Zusammentreffen von zwei Verbrechen, ebenso die grausame und qualvolle Art der Tat und die Verwendung einer Waffe - eine spitze Eisenstange.

Der 42-Jährige hatte zuvor in der Verhandlung eingestanden, dass er seine Tat nicht mehr ungeschehen machen könne. Aber er hatte um eine mildere die Strafe gebeten, weil sie nicht nur ihn, sondern auch seine Familie treffe. Nach der Urteilsverkündung war er sichtlich geschockt.

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