Facebook-Einträge führten zu Entlassung

Facebook-Einträge im Krankenstand sind einer angeblich psychisch erkrankten Dienstnehmerin zum Verhängnis geworden. Sie hatte mit Unterstützung der Arbeiterkammer gegen ihre Entlassung gekündigt, unterlag aber in erster Instanz.

Der Fall soll sich im Juni 2015 ereignet haben. Ein Betrieb aus dem Bezirk Linz-Land wandte sich an die Wirtschaftskammer Oberösterreich (WK) und zweifelte den Krankenstand einer Dienstnehmerin an. Die Frau habe sich bereits in der Kündigungsfrist befunden, ein Umstand der erfahrungsgemäß zum Blaumachen einlade, so Wirtschaftskammerpräsident Rudolf Trauner.

Einträge von Partys und Badeausflügen

Die Frau habe selbst viele Beweise geliefert, heißt es, Facebook-Einträge von Partys und Badeausflügen, sowie über einen Horrorfilm, den sie gesehen haben soll. Die WK veranlasste eine Prüfung durch den chefärztlichen Dienst der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK), der den Krankenstand darauf aufgehoben habe. Als sie dennoch nicht an ihrem Arbeitsplatz erschien, habe sie ihr Arbeitgeber fristlos entlassen.

WK: Krankenstandsmissbrauch nachgewiesen

Die Frau habe daraufhin mit Hilfe der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) Klage gegen den Arbeitgeber eingereicht. Doch die WK habe durch stichhaltige Argumente und ein medizinisches Gutachten den Krankenstandsmissbrauch nachweisen können, so Trauner, der von einem Urteil mit richtungsweisendem Charakter spricht: Erstmals sei nun festgestellt worden, dass auch bei psychischen Erkrankungen gewisse Freizeitaktivitäten dem Genesungsverlauf abträglich seien.

Trauner spricht von „Schindluder“

Gerade mit vorgetäuschten psychischen Kurzzeiterkrankungen werde viel Schindluder getrieben, so Trauner. Nicht nur Betriebe, Arbeitskollegen und der Sozialstaat würden geschädigt, sondern vor allem Jene, die wirklich an einer schweren Krankheit leiden, daher müsse man dem Missbrauch entschieden entgegentreten. Dass die AK dennoch in die Berufung gegangen sei, sei für ihn befremdlich. Offenbar wolle die Arbeiterkammer auch einem „schwarzen Schaf“ zu seinem sogenannten „Recht“ verhelfen wolle, meint Trauner.