„Staatsverweigerin“ stürmte aus Gerichtssaal

Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt hat sich eine 43-Jährige am Dienstag vor dem Landesgericht Linz verantworten müssen. Während der Verhandlung stand die „Staatsverweigerin“ plötzlich auf und marschierte aus dem Gerichtssaal.

Der von strengen Sicherheitsvorkehrungen begleitete Prozess verlief von Beginn an skurril: Die Angeklagte wedelte mit einem Fantasiedokument und weigerte sich, Platz zu nehmen. Bei der Aufnahme der Personalien betonte die Stehende, sie sei nicht Bianca M., wie es in den Akten lautet, sondern „das Lebewesen Bianca aus der Familie der M.“ - was sie gleich zu ihrer ersten Frage an die Richterin brachte: „Sind Sie für Lebewesen zuständig?“

„Ist das ein staatliches Gericht?“

Während die Vorsitzende die Daten vorlas, wurde sie immer wieder von Fragen wie „Ist das ein staatliches Gericht?“ unterbrochen. Freundlich teilte sie der Angeklagten mit, dass dies das Landesgericht Linz sei, sie für Lebewesen zuständig sei, sich aber vor ihr nicht - wie gefordert - legitimieren müsse. Schließlich verlor die Beschuldigte offenbar die Nerven, stolzierte raschen Schrittes aus dem Gerichtssaal und verließ kurz darauf das Gebäude. Die Richterin vertagte notgedrungen auf 12. Mai und kündigte an, die 43-Jährige dann von der Polizei vorführen zu lassen.

Widerstand gegen die Staatsgewalt

Die Anklage, die der Staatsanwalt nach dem frühzeitigen Abgang der Linzerin nicht mehr vortragen konnte, wirft der Frau Widerstand gegen die Staatsgewalt vor. Sie soll im Oktober 2016 von einem Rechtspfleger die Einstellung eines Exekutionsverfahrens und die Rückzahlung bereits exekutierter Geldbeträge gefordert und ihm schriftlich gedroht haben, ihn in ein internationales Schuldnerverzeichnis eintragen zu lassen. Sollte er eine Ersatzfreiheitsstrafe vollziehen, werde sie ihm pro Tag 200.000 Euro verrechnen.

Drei Jahre Freiheitsstrafe drohen

Die Angeklagte soll Mitglied der „Verfassungsgebenden Versammlung für das Völkerrechtssubjekt, Staat Oberösterreich“ sein. Diese Gruppe erkennt die Souveränität Österreichs sowie die staatlichen Organe und Behörden nicht an. Die Republik halten die „Staatsverweigerer“ für ein Privatunternehmen - in dessen Namen der Frau beim nächsten Prozesstermin bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen.