18 Monate Haft für IS-Unterstützer

Ein IS-Unterstützer ist am Montag am Landesgericht Linz wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu 18 Monaten Haft, drei davon unbedingt, verurteilt worden. Der 32-Jährige verbreitete Videos von Hasspredigern und Enthauptungen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte als „kleiner Bestandteil“ die Begeisterung für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) „uneingeschränkt nach außen getragen“ habe. Er habe den IS nicht nur gutgeredet, sondern auch gutgeheißen. Daher sei ein Teil der Strafe generalpräventiv unbedingt ausgefallen.

IS-Sympathisant vor Prozess

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Auf der „Suche nach dem Sinn des Lebens“ sei der Verurteilte als Sohn von Aleviten auf den Islam gekommen

Das Gericht räumte auch die Möglichkeit einer Fußfessel ein. Inzwischen habe der Vater von vier Kindern der radikalen Gesinnung abgeschworen, er absolviert derzeit eine Ausbildung zum Diplom-Fitnesstrainer.

Strenge Sicherheitsvorkehrungen

Wegen der strengen Sicherheitskontrollen beim Einlass in den Schwurgerichtssaal im Landesgericht begann der Prozess am Montag verspätet. Auf der Anklagebank saß der Sohn von Aleviten, der „auf der Suche nach dem Sinn des Lebens“ zuerst beim Islam und dann beim IS fündig wurde.

Pilgerreise nach Mekka als „Initialzündung“

Der österreichische Staatsbürger informierte sich intensiv im Internet und war „von der Idee des Kalifats überzeugt“, erklärte der ehemalige Staatsmeister im Thaiboxen. Wegen schwerer Verletzungen hatte er seine aktive Laufbahn beenden müssen. Danach begann er sich zu radikalisieren, meinte der Staatsanwalt.

Initialzündung sei eine Pilgerreise nach Mekka und Medina 2014 gewesen. Danach wurde auf dem Balkon seiner Linzer Wohnung die IS-Fahne gehisst, und der Verfassungsschutz begann, den Vater von vier Kindern zu observieren. Der Angeklagte ließ sich einen Bart wachsen, besuchte regelmäßig eine Linzer Moschee, begann Arabisch zu lernen und tauschte sich mit Gleichgesinnten aus.

Der Angeklagte zeigte sich vom Dschihadistennetzwerk IS begeistert, so die Anklagebehörde. Seine Frau musste sich verschleiern, und der damals fünfjährige Sohn durfte im Kindergarten nicht mehr an Feiern von christlichen Festen teilnehmen.

Nahkampfausbildung: „Sport ist Sport“

„Ich wollte unbedingt zu der Gemeinschaft dazugehören“, so weit zeigte sich der Angeklagte im Prozess geständig. Dass er allerdings aktiv den IS unterstützt habe, stritt er ab. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er etwa als Trainer in einem Verein rund 50 Personen im Nahkampf ausbildet habe. „Sport ist Sport“, widersprach er, daher habe er sich auch dagegen verwehrt, dass dort der Koran verteilt werde.

Bei einer Hausdurchsuchung der Staatsschützer wurden auf seinem Computer aber einschlägiges Material zum Anwerben von Dschihadkämpfern, Reden von Hasspredigern und Hinrichtungsvideos gefunden. Das sei nur aus privaten Recherchezwecken geschehen, versicherte er. Mit dem Versenden von Dateien habe er nie für den IS werben wollen.

Verteidiger „fehlen Beweise“

Sein Verteidiger sieht daher keine strafrechtliche Relevanz in den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft - es fehlten die Beweise für eine Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation. Sein Mandant erklärte, „heute nichts mehr mit dem Ganzen zu tun“ zu haben.