Diskussion über Wahlkampfkosten

Die oberösterreichischen Landtagsparteien diskutieren ab Donnerstag eine Beschränkung der Wahlkampfkosten. Die neue Obergrenze soll unter den bisherigen sieben Millionen Euro liegen. Doch bei der Summe gehen die Meinungen auseinander.

Die Grünen haben vor Beginn des Unterausschusses am Donnerstag ihren Antrag vorgestellt. Sie fordern eine Kostenobergrenze für zukünftige Landtagswahlen von drei Millionen Euro. Die drei anderen im Landtag vertretenen Parteien haben sich ebenfalls für eine Beschränkung ausgesprochen, nur bei der Summe gehen die Meinungen auseinander.

ÖVP überschritt Kosten um rund 300.000 Euro

Das Thema Wahlkampfkostenbeschränkung ist auf die politische Bühne zurückgekehrt. Anlass dafür ist einerseits die von der ÖVP-Oberösterreich eingestandene Kostenüberschreitung beim Landtagswahlkampf 2015. Die erlaubten sieben Millionen Euro wurden damals um rund 300.000 Euro überschritten - mehr dazu in ÖVP überschritt Wahlkampfkosten (ooe.ORF.at; 19.1.17). Andererseits die im Jänner bekanntgewordene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, dass das Limit von sieben Millionen Euro nur mehr für Bundes- und nicht für Landtagswahlen gelte. Damit wird es für die ÖVP auch wohl keine Strafe geben.

Länder müssen Obergrenze selbst regeln

Für die Länder bedeutet die Entscheidung, ihre Obergrenze selbst zu regeln. Mit dem Unterausschuss setzten nun Oberösterreichs Parteien einen ersten Schritt in Richtung neue Wahlkampfkostenbeschränkung. Die Grünen haben vorab ihre Forderungen präsentiert, so Landessprecherin Maria Buchmayr: „Wir haben drei Detailforderungen. Die erste ist natürlich eine Obergrenze der Wahlkampfkosten von drei Millionen Euro sowohl für Landtagswahlen, als auch für Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen. Die zweite Forderung ist die Offenlegung der Wahlkampfkosten. Und die dritte Forderung ist die Möglichkeit von Sanktionen, dass die Überschreitung der Kosten ums Doppelte zurückbezahlt werden muss.“

SPÖ: „Unter sieben Millionen Euro“

Auch von der SPÖ heißt es, dass man für eine gültige Obergrenze sei. Und diese müsse insgesamt unter dem Bundeslimit von sieben Millionen Euro bleiben, so SPÖ-Landesgeschäftsführerin Bettina Stadlbauer.

FPÖ: „An sieben Millionen Euro anlehnen“

Ähnliche Töne gibt es von Seiten der FPÖ. Laut Klubobmann Herwig Mahr wolle man sich ebenso für eine Begrenzung der Wahlkampfkosten einsetzen. Ihm schwebe vor, sich an der Sieben-Millionen-Grenze des Bundes anzulehnen.

ÖVP: „Bekennen uns zu Beschränkung“

Auch die ÖVP bekennt sich zu einer Beschränkung der Wahlkampfkostenausgaben, und zwar im Sinne des Parteientransparenzgesetzes, so ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmanndorfer. Das Festlegen von Details sei nun Aufgabe des Unterausschusses. Zeit, um eine Einigung zu erzielen, haben die Parteien jedenfalls. Die nächste Landtagswahl in Oberösterreich ist für 2021 geplant.