Kein eigenes Kopftuchverbot in OÖ

Das Land OÖ will vorerst kein eigenes Kopftuchverbot für den öffentlichen Dienst erlassen, sondern eine bundeseinheitliche Regelung abwarten und auf diese drängen. Das legt ein Gutachten des Verfassungsdienstes des Landes nahe.

Das Gutachten, das Personalreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Thomas Stelzer in Auftrag gegeben hat, empfiehlt eine bundeseinheitliche Regelung anzustreben und begründet das mit dem Durchlässigkeitsgebot für öffentlich Bedienstete zwischen den Gebietskörperschaften. Das bedeutet, dass für Mitarbeiter des Bundes oder verschiedener Bundesländer die gleiche Vorschrift gelten sollte.

„Entscheidung des EuGH abzuwarten“

In der Frage, ob ein Kopftuchverbot prinzipiell möglich sei bzw. ob sich dieses auf das Kopftuch allein oder nur allgemein auf weltanschauliche Symbole beziehen kann, weise das Gutachten auf eine entsprechende Regelung im deutschen Bundesland Hessen hin, erklärte Stelzer gegenüber der APA. Dort werden „historisch verwurzelte Wertbezeugungen, die vor allem durch das Christentum als prägenden Kulturfaktor bestehen“ bevorzugt.

Gleichzeitig betone das Gutachten auch, dass die Entscheidung des EuGH abzuwarten sei. Diese ist heute, Dienstag, bekannt geworden und besagt, dass ein Verbot zwar möglich sei, aber es dafür eine allgemeine unternehmensinterne Regel geben müsse, die das Tragen aller politischen, weltanschaulichen oder religiösen Zeichen betreffe.

„Verbot im öffentlichen Dienst richtig“

Er halte ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst nach wie vor für richtig, so Stelzer, er wolle keine Symbole, die die Gleichberechtigung von Frauen und Männern infrage stellen. Er wolle aber gleichzeitig christliche Symbole wie das Kreuz in der Schule nicht in Zweifel ziehen.

Der Ball liege nach dem Gutachten beim Bund, sagte Stelzer. Wie viele Kopftuchträgerinnen im oberösterreichischen Landesdienst arbeiten, sei nicht bekannt. Es würden weder Daten zum Religionsbekenntnis noch hinsichtlich des Tragens religiöser Kleidungsstücke erfasst.