Zahl der Privatkonkurse steigt - Reform nötig

Mehr als 1.400 Menschen haben - auch durch die höhere Arbeitslosigkeit - 2016 Privatkonkurs angemeldet, ein Plus von 7,5 Prozent, so die Schuldnerberatung. Sie will eine Reform des Privatkonkurses von der Schuldner und Gläubiger profitierten.

Bisher mussten die Gläubiger mindestens zehn Prozent ihrer Forderungen bekommen. Für Schuldner, die das nicht aufbringen konnten, blieb nur ein Zahlungsplan, der bei Geringverdienern aber meist abgelehnt worden sei, so Thomas Berghuber von der Schuldnerberatung OÖ. wirtschaftlich Schwache – wie Mindestpensionisten oder Alleinerzieher – können nicht sehr viel für ihre Gläubiger zahlen und sehen, dass ihr Schuldenberg durch ständig steigende Zinsen trotzdem immer größer werde, so Berghuber.

„Unfair und unwirtschaftlich“

Für Berghuber ist es unfair und auch unwirtschaftlich, diese Menschen in dieser Schuldenspirale sitzen zulassen, auch, weil sie als Konsumenten ausfallen, und zunehmend krank würden, denn diese Menschen wissen, so Berghuber. Durch das geltende Gesetz könnten diese Menschen nie schuldenfrei werden.

Eine neue gesetzliche Bestimmung soll nun vor allem jenen Menschen eine Regelung ihrer Schulden ermöglichen, die über so wenig Geld verfügen, dass sie bisher vom Privatkonkurs ausgeschlossen waren.

In drei Jahren schuldenfrei

Waren es bisher sieben Jahre bis zur Schuldenfreiheit, sollen es in Zukunft nur mehr drei Jahre sein. Diese Verkürzung sei wichtig „damit die Menschen wissen, wenn ich anstrenge, kann ich in drei Jahren schuldenfrei sein“. Bisher habe es bis zu elf Jahre dauern können. Zudem sei eine dauerhafte Überschuldung ein massives Hindernis am Arbeitsmarkt.

Und auch die Gläubiger würden von der Gesetzesnovelle profitieren so Berghuber. Durch eine geordnete Entschuldung gebe es einen Teil der Forderungen zurück im Gegensatz zur bisherigen Situation, wonach sie meisten leer ausgingen. Der Gesetzesentwurf ist derzeit in Begutachtung und könnte Mitte Anfang Juli in Kraft treten.