Streit über gekürzte Mindestsicherung

Die Sozialsprecherin der FPÖ, Ulrike Wall, kritisiert Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ), weil die Sozialabteilung des Landes den Landtagsbeschluss der gekürzten Mindestsicherung nicht umsetze.

Seit 1. Juli 2016 gelten für zwei Gruppen von Asylsuchenden neue Regeln für die Mindestsicherung: Für jene, die befristet Asyl bekommen haben und für die sogenannten subsidiär Schutzberechtigten, deren Antrag eigentlich abgelehnt worden war, die aber trotzdem noch eine gewisse Zeit in Österreich bleiben dürfen. Beide Gruppen sollten nach einem Landtagsbeschluss seit rund acht Monaten weniger Mindestsicherung bekommen - statt gut 900 nur noch 520 Euro.

FPÖ: Landtagsbeschluss wird nicht umgesetzt

Ulrike Wall, die Sozialsprecherin der FPÖ, fragte am Donnerstag in der Landtagssitzung, warum Landtagsbeschlüsse in der Sozialabteilung des Landes nicht umgesetzt werden. Am 1. Juli 2016 sei die Entscheidung gefallen. Dennoch habe es einen Erlass der Sozialabteilung an die Bezirkshauptmannschaften gegeben, in denen diese aufgefordert werden, jenen, die schon vorher die Mindestsicherung bekommen haben, auch weiterhin die volle Höhe von gut 900 Euro auszuzahlen.

SPÖ: Unterschiedliche Rechtsauslegungen

Wall bezeichnet das als Missachtung des Landtagsbeschlusses, Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer spricht dagegen von „unterschiedlichen Rechtsauslegungen“ und sie habe Interesse, Rechtssicherheit herzustellen. Für Wall besteht aber bereits jetzt Rechtssicherheit.

Ulrike Wall

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Die Sozialsprecherin der FPÖ, Ulrike Wall

Immerhin sei die Sozialabteilung mehrmals schriftlich aufgefordert worden, den Landtagsbeschluss umzusetzen, unter anderem vom Landeshauptmann und vom Landesamtsdirektor, so Wall.

Birgit Gerstorfer

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SPÖ-Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer

„Sozialabteilung hat sich nach Gesetzen zu richten“

Ob dieser Beschluss aber auch eindeutig ausgelegt werden kann, darüber ist man sich nicht klar. Gerstorfer argumentiert, dass das Gesetz erst einmal so formuliert werden müsse, dass keine unterschiedlichen Rechtsauslegungen mehr möglich sind. Wall entgegnet, dass es bei neuen Gesetzen die Unterstützung Verfassungsdienst des Landes gebe, auf den sie sich auch verlasse. Und daher habe sich auch die Sozialabteilung und die Soziallandesrätin nach diesen Gesetzen zu richten.

Ob das Gesetz eindeutiger formuliert wird oder der Landtagsbeschluss jetzt doch umgesetzt wird, wurde in der Landtagssitzung am Donnerstag nicht klar beantwortet.