Haft für Brandstiftung in Grieskirchen

Am Landesgericht Wels hat sich ein 49-Jähriger am Dienstag wegen Brandstiftung verantworten müssen. Ihm wurde vorgeworfen, im Juni in einem Haus Feuer gelegt zu haben. Das Urteil - 30 Monate Haft, zehn davon unbedingt - ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann aus St. Florian am Inn vor, Mitte Juni in einem Wohn- und Geschäftshaus in Grieskirchen Feuer gelegt zu haben. Eine fünfköpfige Familie, die im zweiten Stock des Hauses wohnte, musste von der Feuerwehr Grieskirchen in Sicherheit gebracht werden.

Brand in Grieskirchen

laumat.at / Matthias Lauber

Brandstiftung rasch festgestellt

Es gab keine Verletzten. Die Mieter konnten am Tag nach dem Brand bereits auch wieder in ihre Wohnungen zurückkehren. Ermittler des Landeskriminalamtes fanden im Stiegenhaus und in der Videothek, die die Frau des 49-Jährigen betrieben hatte, Hinweise auf Brandstiftung. Der Schaden durch das Feuer wurde mit 100.000 Euro angegeben.

Von der Staatsanwaltschaft wurde auch ein Versicherungsbetrug in den Raum gestellt - von diesem ist der Angeklagte allerdings frei gesprochen worden. Für die Brandstiftung verurteilte das Gericht den Mann zu 30 Monaten Haft, zehn davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Link: