Strafen für private Verbrecherjagd im Internet

Dass immer öfter Privatpersonen das Internet zur Verbrecherjagd nützen, das verärgert nicht nur die Polizei - damit machen sich die Hobbydetektive auch selbst strafbar. Ihnen drohen Konsequenzen wegen Verletzung mehrerer Delikte.

Sie sind immer öfter in den sozialen Medien zu sehen und werden oft Tausende Male angesehen oder geteilt: Videos von vermeintlichen Einbrüchen oder anderen Straftaten einschließlich des Aufrufs, bei der Ergreifung des „Täters“ zu helfen.

Rechtsanwalt: Alle, die teilen haften auch

Wenn aber Privatpersonen soziale Plattformen im Internet nützen, um auf Verbrecherjagd zu gehen, vergessen sie womöglich dabei, dass sie selbst illegal handeln, so Rechtsanwalt Winfried Sattlegger. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Wer auf Facebook etwas teilt, das von einem Dritten angefertigt wurde, hafte genauso dafür, wie der der es postete.

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Gefahren für Internet-Hobbydetektive

ORF-Redakteurin Manuela Kaltenreiner das Thema für Oberösterreich heute aufbereitet

Heikles Persönlichkeitsrecht

Der Polizei sind in solchen Fällen die Hände gebunden. Nur wenn dem Täter mehr als ein Jahr Haftstrafe droht, dürfen Bilder veröffentlicht werden - und das auch nur im Auftrag der Staatsanwaltschaft und wenn der Eingriff ins Persönlichkeitsrecht im Verhältnis zu der Tat steht, so Polizeisprecher Friedrich Stadlmayr.

Hobbydetektive im Internet müssen nicht nur mit einer Unterlassungsklage und strafrechtlichen Konsequenzen wegen Verletzung der Privatsphäre rechnen.