Falschaussage: 14-Jähriger nicht erschienen

Vor seinem Gerichtstermin gedrückt hat sich offenbar ein 14-Jähriger. Der Jugendliche hätte sich am Dienstag in Linz vor Gericht der Falschaussage verantworten müssen, weil er in einem anderen Prozess einen Freund decken wollte. Jetzt droht ihm U-Haft.

Eigentlich war der heute 14-Jährige nur als Zeuge vor Gericht geladen. Er und sein 15-jähriger Freund hatten im Februar des vergangenen Jahres mehrere Jugendliche in einer Straßenbahn ausgeraubt. Damals war der Bursche aber noch 13 Jahre alt, also strafunmündig. Damit wäre er ohne rechtliche Konsequenzen davongekommen.

13-Jähriger wollte Freund schützen

Eigentlich, denn bei der folgenden Gerichtsverhandlung wollte er dann seinen Freund schützen. Er hätte den Raub damals alleine durchgeführt, log der Bursche, der mittlerweile seit wenigen Tagen 14 Jahre alt ist. Der Richter wies den Jugendlichen mehrmals auf seine Strafmündigkeit hin und auch, dass eine falsche Zeugenaussage vor Gericht strafbar ist. Trotzdem blieb der 14-Jährige bei seiner Version.

Noch während Verhandlung festgenommen

Daraufhin ließ ihn der Richter noch im Gerichtssaal spüren, welche Konsequenzen ein strafmündiges Alter haben kann: Während der Verhandlung wurde der 14-Jährige festgenommen und musste eine Nacht in der Justizanstalt verbringen.

Am Dienstag sollte er sich nun wegen der falschen Zeugenaussage in Linz vor Gericht verantworten. Die zuständige Richterin habe einen Haftbefehl gegen ihn erlassen, hieß es Dienstagnachmittag seitens der Justiz. Auch die Verhängung einer Untersuchungshaft sei theoretisch möglich.