„Oida“: Abschätzige Bemerkungen strafbar
Polizisten sind keine Hawara und die Bezeichnung „Oida“ kann strafbar sein. Das wurde am Freitag gerichtlich vom Landesverwaltungsgericht bestätigt. Es befasste sich in einem Verfahren rund um eine Auseinandersetzung zwischen einem Polizisten und einem Fussballfan.
Hundert Euro für „Oida“
Zu dem Vorfall kam es im Stadion in Pasching. Der Fan hatte ein Transparent vor dem Stadion aufgehängt. Ein Polizist wollte es herunternehmen, der Fan rief darauf „Lassen Sie los, Oida“ zu dem Beamten. Es folgte Anzeige und dann Geldstrafe von der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land. 100 Euro sollte der Fußballfan zahlen, weil abschätzige Bemerkungen gegenüber einem Polizisten strafbar sind. Die Abschätzigkeit konnte der Fan so nicht erkennen.
APA/Barbara Gindl
Herkunft aus dem Wienerischen
Der Fan erhob deshalb Einspruch beim Landesverwaltungsgericht. „Oida“ sei ein ganz normales Wort in der Jugendsprache. Worauf sich das Gericht auf der Suche nach den Ursprüngen von „Oida“ machte. Ergebnis: „Oida“ stamme aus dem Wienerischen, das Synonym dafür sei „Hawara“. Das könne nicht toleriert werden, denn, so weiter wörtlich, Polizeibeamte seien keine Hawara. Ob auch „Kieberer“ strafbar ist, ist noch nicht rechtlich geklärt.
ORF
Geldstrafe umgewandelt
Das Landesverwaltungsgericht bestätigte aber die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft „dem Grunde nach“. Für die Beurteilung einer Anstandsverletzung sei entscheidend, mit welchen Äußerungen ein Zuhörer im jeweiligen Zusammenhang zu rechnen habe. Was in einer Situation anstößig sei, könne in einer anderen ganz natürlich sein. Aber im vorliegenden Fall sei die getroffene Wortwahl nicht tolerabel. Wegen der geringen Intensität der Beeinträchtigung und des geringen Verschuldens reiche aber eine Ermahnung, befanden die Richter.
Gerichtsentscheidungen sind zu akzeptieren. Und es kommt auf die soziale Situation an... Bim 🚋, Oida! 👍 https://t.co/Ox9IERX4Aa
— POLIZEI OÖ (@LPDooe) 10. Februar 2017
Auch die Polizei Oberösterreich reagiert auf Twitter auf das Urteil
Der Fußballfan hatte aber doch noch Erfolg beim Landesverwaltungsgerichtshof. Die 100 Euro Geldstrafe wurde in eine Verwarnung umgewandelt.