Zweites Einkommen für Welser Stadträte

Die Stadtregierungsmitglieder von Wels beziehen entgegen dem oö. Gebrauch zusätzlich zum Politiker-Salär für ihre Aufsichtsratsfunktionen ein zweites Einkommen. Zumindest Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) kommt sogar auf drei Monatsgagen.

Das verstoße gegen das Bezüge-Begrenzungsgesetz des Bundes, berichteten die „Oberösterreichische Nachrichten“ in ihrer Dienstag-Ausgabe.

Zwischen 2.400 und 3.600 Euro je Unternehmen

Zusätzlich zum Bürgermeister-Gehalt von rund 13.000 Euro im Monat erhält Rabl noch Aufwandsentschädigungen für seine Aufsichtsratsvorsitze im städtischen E-Werk und bei der Wels-Holding, der Dachgesellschaft stadteigener Betriebe. Beides sind Mandate, die er als Vertreter der Stadt Wels ausübt. Je nach Größe des städtischen Unternehmens gibt es dafür im Jahr zwischen 2.400 und 3.600 Euro. Bereits am Montag habe er den Auftrag erteilt, prüfen zu lassen, „ob ich gegen das Gesetz verstoßen habe“.

Auffassungsunterschiede zu „Kostenersatz“

Demzufolge dürfen Politiker maximal zwei Bezüge von öffentlichen Rechtsträgern kassieren. Falls diese Vorgabe verletzt wurde, werde er „selbstverständlich die Aufwandsentschädigungen zurückzahlen“, erklärte er der APA. Doch die Rechtsvorschrift sei nicht so eindeutig, denn ob „ein Kostenersatz einen Bezug darstellt“, darüber gebe es unterschiedliche Auffassungen.

„Seit Jahren gängige Praxis in Wels“

In Wels sei es seit Jahren gängige Praxis, dass Aufsichtsratstätigkeiten finanziell abgegolten werden - ganz im Gegensatz zu den anderen beiden Statutarstädten Linz und Steyr oder dem Land. Wer dort als Politiker in Funktion eines Eigentümervertreters ein Aufsichtsratsmandat ausübt, macht dies unentgeltlich. Ob dies künftig auch in Wels der Fall sein wird, darüber berät der Stadtsenat in seiner nächsten Sitzung kommenden Dienstag.