Wahlkampfkosten sollen begrenzt werden

Zur Begrenzung der Wahlkampfkosten will die SPÖ im Land eine neue Vereinbarung durchbringen. Eine Abmachung, von der man glaubte, dass sie im Landtagswahlkampf 2015 zur Anwendung kommen müsste, wurde vom VfGH gekippt.

Die bisherige Obergrenze lag bei sieben Millionen Euro. Die ÖVP lag mit ihren Wahlkampf 2015 darüber, gab das auch zu, hatte aber das Glück, nur deshalb keine Strafe für diese Überschreitung zahlen zu müssen, weil das Gericht diese Wahlkampfkosten-Obergrenze für Bundesländer grundsätzlich gekippt hatte.

Grenze bei Sieben Millionen Euro

Die Länder müssen jetzt eigene Vereinbarungen festlegen. Die Grenze von sieben Millionen will die SPÖ weiterhin, wenn es nach ihr geht, könnte es durchaus auch sein. SPÖ-Klubobmann Christian Makor versah das aber im Landtag mit dem Zusatz, dass diese Grenze für alle an einem Tag stattfinden Wahlen gelten müsse – also Landtagswahl, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen.

Sollte sich eine Partei nicht an diese Obergrenze halten, soll ihr laut SPÖ-Antrag, das Doppelte des überzogenen Betrags im folgenden Jahr von der Parteienförderung abgezogen werden.

Zustimmung von allen Seiten

Zustimmung für diesen SPÖ-Initiativantrag gibt es von allen Seiten. Alle beteuern, dass man so eine Obergrenze unbedingt brauche. FPÖ und Grüne wollen im Ausschuss weiterdiskutieren, sind aber grundsätzlich einig mit der SPÖ. Auch die ÖVP will im Ausschuss beraten, stellt aber die Frage, warum man fünf Jahre vor der nächsten Wahl darüber diskutieren müsse.

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