Gemeindeprüfungen Thema im Landtag

Dass es bei Gemeindeprüfungen in den letzten Jahren grobe Versäumnisse und Unzulänglichkeiten gegeben hat, wird immer offensichtlicher, je mehr Fakten ans Tageslicht kommen. Am Donnerstag befasst sich der Landtag mit der Causa.

Für viele politischen Vertreter im Land steht fest: Das System Gemeindeprüfungen muss dringend erneuert, modernisiert und unabhängig gemacht werden. Der Weg dorthin ist noch offen - manche meinen, es brauche eine Untersuchungskommission des Landtags, um die politischen Verantwortlichkeiten klären zu können. Doch die politische Komponente ist nur eine Facette der ganzen Causa. ORF-Redakteur Gernot Ecker mit einer Analyse zur Landtagssitzung am Donnerstag:

Die strafrechtliche Komponente

All die Fälle, die inzwischen bekannt oder auch noch nicht bekannt sind, müssen aus zwei Blickwinkeln betrachtet werden. Zum einen ist da die strafrechtliche Komponente: Wenn Gemeinden oder Bürgermeister gegen geltende Gesetze verstoßen haben, ihre Pflichten vernachlässigt oder finanziellen Schaden angerichtet haben. In diesen Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft - und auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Letztere sagte gegenüber dem ORF Oberösterreich, alles in der Anzeige des ehemaligen Gemeindeprüfers sei Gegenstand ihrer Erhebungen. Derzeit sind das konkret zwei Fälle: St. Wolfgang und Pichl bei Wels.

Pichl: Schaden von rund einer Million Euro

In Pichl etwa, so liest man in der Anzeige, habe der Bürgermeister den gesetzlichen Anschlusszwang bei Gebäuden nicht vollständig umgesetzt. Im Laufe der Jahre sei so der Gemeinde ein finanzieller Schaden von rund einer Million Euro erwachsen. Wer jetzt glaubt, das seien die beiden einzigen Fälle in der Anzeige des ehemaligen Gemeindeprüfers, der irrt. Dort findet man noch eine ganze Reihe von Fällen, in denen Gemeinden oder Bürgermeister angeblich ungesetzlich gehandelt haben sollen.

Keine Anzeige wegen Missständen gemacht

Und man findet noch etwas: Nämlich dass diese Missstände der zuständigen Abteilungsleitung auch schriftlich gemeldet worden seien. Und was tat man dort damit? Diese Frage wird noch spannend, denn grundsätzlich muss immer zuerst einmal das gelindeste Mittel angewandt werden - die Gemeinde also aufgefordert werden, die Missstände zu beheben. In manchen der angezeigten Fälle geschah aber monate- ja sogar jahrelang nichts, sagt zumindest der Prüfer.

„Nichts aus zuständiger Abteilung bekommen“

Warum wurde dann nicht vom Landesamtsdirektor Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet? Darauf hat Landesamtsdirektor Erich Watzl eine simple Antwort: Er habe aus der zuständigen Abteilung Inneres und Kommunales nichts dergleichen auf seinen Schreibtisch bekommen - daher auch keine Anzeige. Warum kam da nichts? Waren die aufgezeigten Missstände zu gering? Wohl nicht. Konkrete Antworten aber sind rar - die Landesverwaltung beteuert, den Inhalt der Anzeige nicht zu kennen, und damit auch nicht die Vorwürfe.

Insgesamt vier Anzeigen gegen Gemeinden

Einige wenige Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft gegen Gemeinden gibt es aber schon - sie kommen vom freiheitlichen Gemeinde-Aufsichtslandesrat Elmar Podgorschek, der seit einem Jahr diese Agenden über hat. St. Wolfgang und Pichl sind darunter. Weitere auch noch, eine etwa im Mühlviertel, eine andere etwa im Innviertel. Konkrete Namen werden wohl am Donnerstag im Landtag folgen.

Die Frage der politischen Verantwortlichkeit

Und dann gibt es noch die zweite Komponente, nämlich die der politischen Verantwortlichkeit. Wer wusste wann von den Missständen in den betroffenen Gemeinden? Warum ist nichts geschehen? Und warum - das fragt die SPÖ am Donnerstag im Landtag - warum ist trotz Wissens um diese Umstände weiter Geld von den zuständigen Landespolitikern an die Gemeinden geflossen? Sabktionen gab es nicht, eine echte Handhabe hat die Landesverwaltung auch gar nicht.

„Weh tut Gemeinden nur Geld - und Staatsanwalt“

Wie hat es ein Prüfer so treffend ausgedrückt: „Es gibt eh‘ keine Sanktionen. Weh tut den Gemeinden nur das Geld - und der Staatsanwalt.“ Zum Schluss bleibt die Frage: Wie das alles korrekt aufarbeiten? Und da bleibt für viele neben der Justiz nur ein politisches Instrument: eine Untersuchungskommission. Für diese Untersuchungskommission bräuchte es im Landtag allerdings eine Mehrheit. Man darf gespannt sein, wer eine solche Kommission will - und wer sie ablehnt.

Gernot Ecker; ooe.ORF.at

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