Schwere Zeit für Kinder nach „Entführung“

Die verhinderte Kindesentführung, bei der ein Vater seine fünfjährige Tochter und seinen zwei Jahre alten Sohn von Leonding aus in seine frühere Heimat Tunesien bringen wollte, war rein rechtlich gesehen gar keine. Für die Kinder sei der Druck aber enorm, so Experten.

Da Vater und Mutter noch nicht geschieden sind, hat der Vater nach wie vor die Obsorge über die Kinder, so Rechtsexperten. Trotzdem ist die bevorstehende Trennung gerade für die beiden Kinder schwierig, so die Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Eine Trennung der Eltern bedeutet für Kinder überhaupt eine große Unsicherheiten, große Verlustängste und ist mit Loyalitätskonflikten verbunden. Wenn noch unterschiedliche Kulturen oder Nationalitäten dazukommen, die Kinder gegen ihren Willen in ein anderes Land verbracht werden, so ist der Druck enorm."

Notwendige Ausreisegenehmigung fehlte

Dazu ist es in diesem Fall letztlich nicht gekommen. Aufgeflogen ist der Fall nur, weil der Vater von München aus mit den Kindern wegfliegen wollte und er dazu keine notwendige Ausreisegenehmigung der Mutter vorweisen konnte. In Österreich hätte er diese Genehmigung übrigens nicht gebraucht, der Fall wäre vermutlich gar nicht bekannt geworden. Die beiden Kinder bleiben vorerst bei ihrer Mutter.

Link: