Unbedingte Haft für Wiederbetätigung

Zu zwei Jahren und neun Monaten unbedingter Haft ist am Dienstag am Landesgericht Steyr ein 38-jähriger Mann wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Er handelte laut Anklage unter anderem mit Tonträgern mit Nazi-Liedern.

Staatsanwaltschaft Andreas Pechatschek warfen dem bereits zweifach wegen Wiederbetätigung Vorbestraften vor, 2010 und 2011 als förderndes Mitglied der mittlerweile geschlossenen rechtsextremen Internetplattform „Thiazi Forum“ in Erscheinung getreten zu sein. Dort handelte er demnach vor allem mit Nazi-Tonträgern wie „Am Adolf Hitler Platz“, „Goebbels für alle“ oder „Im Buchenwald“.

Einschlägige Tätowierungen öffentlich gezeigt

Gegenstand der Anklage waren aber auch unzählige, einschlägige Tätowierungen, die er offenbar öffentlich zur Schau gestellt hat. 2014 und 2015 bekamen die Besucher eines Freibades in Sierning u.a. einen übergroßen Reichsadler mit Triskele, Horst Wessel, eine Person mit Hitlergruß oder den Schriftzug „LAH“ (Leibstandarte Adolf Hitler, Anm.) auf diversen Körperteilen des Angeklagten zu sehen.

Der Mann leugnete hartnäckig, seine Gesinnung, die er mit „ich stehe zu meinem Land“ beschreibt, nach außen getragen zu haben. Auf die Nachfrage von Richterin Christina Forstner, wo er politisch stehe, meinte er: „Wenn die FPÖ rechts ist, dann bin ich auch rechts“. Für ihn sei das Dritte Reich „ein Teil der Geschichte“, den er „weder positiv noch negativ“ werten wolle.

Devotionalien im Wohnzimmer „vom Opa“

Warum er dann in der Glasvitrine in seinem Wohnzimmer Devotionalien der NS-Zeit stehen habe, wollte die Richterin wissen. Das seien Erinnerungsstücke, die er von seinem Opa geschenkt bekommen oder auf Flohmärkten erstanden habe. Aber das sei „rein privat“ und damit nicht strafbar. Freunde, die ihn besuchten, hätten immer in der Küche auf der langen Eckbank gesessen.

Jene vier bis fünf Tonträger, die er im „Thiazi-Forum“ verkaufen wollte, stellte er nur mit deren Titeln ins Netz, ohne die Liedtexte. Und dies auch nur deshalb, weil er die „belastenden Sachen“ - darunter auch eine Hitler-Büste - „loswerden“ wollte, meinte der gelernte Schlosser. Wiederbetätigung stritt er entschieden ab.

Wikingerfahne-Tattoo über Name von der Ex

Die Wikingerfahne, die er sich mit 15 Jahren als sein erstes Tattoo stechen ließ, sollte auch nur den Namen der Ex überdecken, rechtfertigte er sich weiter. Und das Konterfei vom Sturmführer der SA, Horst Wessel, auf seinem Körper sei ein Zeichen seiner Anerkennung für einen „jungen Freiheitskämpfer, der wegen seiner Meinung erschossen wurde“, gewesen.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Geschworenen sprachen ihn am Dienstag schuldig, in der mittlerweile geschlossenen Internetplattform „Thiazi Forum“ als zahlendes Mitglied einschlägige Nazi-Tonträger zum Verkauf angeboten zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft nahmen sich Bedenkzeit.