Sturz in Jauchegrube: Fünf Monate bedingt
Die 80-jährige Pensionistin aus Frankenburg (Bezirk Vöcklabruck) hatte in ihrer Küche einen Zettel hinterlassen, dass sie Hollerbeeren pflücken wollte und war zu Mittag mit dem Fahrrad losgefahren. In der Ortschaft Leitrachstätten stellte sie ihr Rad bei einer Kapelle am Wegrand ab und ging auf das Grundstück eines bereits seit Jahren nicht mehr bewirtschafteten Bauernhofes.
Jauchegrube mit Eternitplatten abgedeckt
Dort befand sich neben der Hollerstaude eine alte Jauchegrube, die mit Eternitplatten abgedeckt war. Als die Pensionistin auf die Platten trat, dürften diese durchgebrochen sein. Die Frau stürzte in die Grube und ertrank. Als die Familie der 80-Jährigen am Abend die Polizei verständigte, weil sie nicht nach Hause gekommen war, fand man das Fahrrad der Vermissten am Wegrand und schließlich den leblosen Körper der Frau in der Jauchegrube.
Bis zu drei Jahre Haft drohten
Der Grundstücksbesitzer stand wegen grob fahrlässiger Tötung in Wels vor Gericht. Es galt zu klären, ob die Grube mit den Eternitplatten ausreichend gesichert war. Dazu wurden am ersten Verhandlungstag Auskünfte von der Landwirtschaftskammer und von einem Sachverständigen angefordert. Diese Expertenmeinungen wurden am Dienstag gehört. Der Strafrahmen lag bei bis zu drei Jahren Haft. Verurteilt wurde der Mann zu fünf Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.