„Eislady“ wird nach Asten verlegt

In den nächsten Tagen ziehen auch Frauen in das landläufig als Gefängnis bezeichnete Forensische Zentrum Asten (Bezirk Linz-Land). Der bekannteste neue Häftling ist eine als „Eislady“ bekannt gewordene Doppelmörderin.

In Asten sind schon seit 2010 geistig abnorme Straftäter hinter Mauern und Gittern verwahrt. Es handelt sich um erwachsene Männer, die wegen ihrer psychischen Erkrankung nach einer Straftat nicht in einem normalen Gefängnis untergebracht werden. Nun ziehen in den kommenden Tagen auch 14 geistig abnorme Straftäterinnen ein.

Männerabteilung wurde umgebaut

Um für sie Platz zu machen, wurde eine bestehende Männerabteilung umgebaut. Die Frauen können nun in einem abgeschlossenen Teil während ihrer Haft therapiert werden. Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Justizministeriums sagt: Das Zentrum in Asten bietet optimale Voraussetzungen für die Anhaltung von geistig abnormen Rechtsbrechern. Daher war es uns auch ein großes Anliegen, dort auch Frauen anhalten zu können. Ziel ist, die Patientinnen optimal zu betreuen, um sie so auf ein Leben in der Freiheit vorbereiten zu können.“

„Keine Relevanz für Sicherheit im Ort“

In der knapp 6.500-Einwohner-Gemeinde Asten spüre man das Forensische Zentrum und die Häftlinge nicht, so Karl Kollingbaum, der Bürgermeister von Asten. Er wurde über den Umbau und den Einzug der geistig abnormen Rechtsbrecherinnen zu Jahresbeginn informiert: „Für die Sicherheit im Ort hat dies eigentlich keine Relevanz. Diese Abteilung für Frauen ist dort ja auch strikt von den Männern getrennt. Auch dort wird das Konfliktpotenzial sicher nicht vorhanden sein.“

14 neue Häftlinge

Unter den 14 neuen Häftlingen wird auch eine als „Eislady“ bekannt gewordene Doppelmörderin sein. Die Spanierin hatte 2008 ihren Ex-Mann und 2010 ihren damaligen Lebensgefährten erschossen, die zerstückelten Leichenteile einbetoniert und im Keller ihres Wiener Eissalons versteckt. Sie sitzt derzeit in der niederösterreichischen Justizanstalt Schwarzau ein, wo sie nicht als Beliebteste gilt. 2015 hatten sich Mithäftlinge in einem Brief an das Justizministerium gewandt, weil sie sich von ihr bedroht fühlten.