Acht Jahre Haft für Familientyrann

Zu acht Jahren unbedingter Haft ist am Montag ein 37-jähriger Linzer wegen schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung verurteilt worden. Der Mann soll jahrelang seine Familie geschlagen und bedroht haben.

Laut Anklage mussten die Frau und die Töchter des 37-Jährigen über Jahre hinweg beinahe Unglaubliches über sich ergehen lassen. Der Ehemann und Vater, der bereits fünfmal einschlägig wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist, soll in der Familie eine Schreckensherrschaft geführt haben.

Jahrelange Misshandlungen

Mindestens seit Juni 2009 soll der Angeklagte seine Ehefrau zwei- bis dreimal in der Woche schwer misshandelt haben. Schläge, Tritte und auf dem Körper ausgedrückte Zigaretten sollen an der Tagesordnung gewesen sein. Der Mann soll Gegenstände nach seiner Frau geworfen und sie auch mehrmals mit Stichwaffen verletzt haben. Mehrere Nasenbeinbrüche der Frau und Stichwunden sind ärztlich dokumentiert. Dazu kamen laut Staatsanwaltschaft auch ständige Drohungen.

Auch gegen die 2001 und 2003 geborenen Töchter sollen sich die Aggressionen des Mannes immer mehr gerichtet haben. Am 3. März 2016 schließlich soll der 37-Jährige zunächst seine Frau geschlagen und bedroht und ihr eine Haarspraydose und ein Feuerzeug vor das Gesicht gehalten haben – mit der Ankündigung, dass er sie noch am gleichen Tag töten werde.

Die Frau flüchtete zu ihrem Arbeitsplatz. Später am Tag soll der Mann auch auf die ältere Tochter losgegangen sein und sie geschlagen und getreten haben. Dann soll er sich zur Arbeitsstelle seiner Frau begeben und ihr aufgelauert haben. Die Frauen alarmierten an diesem Tag aber die Polizei und der Mann wurde endlich festgenommen.

Bis zu 15 Jahre Haft drohten

Am ersten Prozesstag Ende November wurden Zeugen einvernommen, am Montag wurde noch ein Gutachten diskutiert, das die schweren Folgen für die Opfer des Gewalttäters ergründete. Wegen schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung musste der Angeklagte mit bis zu 15 Jahren Haft rechnen, letztendlich lautete das Urteil am Montag auf acht Jahre unbedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.