AK: 31.600 Euro für ungerechtfertigte Kündigung

31.600 Euro hat die Arbeiterkammer für eine gekündigte Putzfrau erkämpft. Die 55-jährige hatte 20 Jahre ohne Beanstandungen in einem großen Betrieb gearbeitet, dann wurde sie ungerechtfertigt gekündigt, so die Arbeiterkammer OÖ (AK).

Arbeiterkammerpräsident Johann Kalliauer bezeichnete es als besonders krassen Fall einer ungerechtfertigten Dienstgeberkündigung. 20 Jahre lang hatte die Frau in einem großen Betrieb gearbeitet, dann wurde die 55-jährige gekündigt - ohne Begründung. Die AK-Rechtsexperten fochten die Kündigung als sozialwidrig an und forderten dabei unter anderem von dem Unternehmen eine Begründung für die Kündigung.

Kündigung wegen schlechter Deutschkenntnisse

Aus dem Betrieb war schließlich erfuhren die Experten dann, dass man die Frau wegen ihrer schlechten Deutschkenntnisse gekündigt habe. 20 Jahre waren diese aber kein Problem. Die AK vermutet, dass die Putzfrau einfach gekündigt wurde, um Geld zu sparen. Sie war nach dem Kollektivvertrag der Chemischen Industrie beschäftigt und hatte nach 20 Jahren im Unternehmen relativ gut verdient, hieß es.

In zweiter Instanz gewann die AK das Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Das Gericht bestätigte die ungerechtfertigte Kündigung und der ehemalige Arbeitgeber der Frau musste ihr eine Entschädigung von 31.600 Euro zahlen.