2017 bringt Neuerungen für Autofahrer
Ein Radarfoto dient als Beweis für zu schnelles Fahren. Künftig könnte das Foto aber auch als Beweis für andere Delikte gelten. Wenn es etwa ums Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung geht, Fahren ohne Gurt, oder wenn ein Motorradfahrer ohne Helm unterwegs ist.
Alkolocks für alkoholauffällige Lenker
Alkolocks: In anderen Ländern sind sie teilweise schon in Betrieb. Eine Art Alkomat, fix im Auto verbaut. Bevor die Fahrt losgeht, muss man erst einmal hineinblasen, ansonsten lässt sich der Wagen gar nicht starten. Ab September soll ein mehrjähriger Probebetrieb beginnen - und zwar mit alkoholauffälligen Lenkern. Wer sich freiwillig ein Gerät in seinen Wagen einbauen lässt, soll schneller wieder den Führerschein bekommen.
Höhere Strafen im „Lufthunderterabschnitt“
Schnellfahren soll künftig in Zonen wie etwa dem sogenannten „Lufthunderterabschnitt“ auf der Westautobahn härter bestraft werden. Die Polizei kann den Autoschlüssel kassieren oder Radklammern am Auto anbringen. Noch diskutiert wird aber, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung für derartige Maßnahmen sein muss.
Mopedausbildung vier Monate später
Mit der Mopedausbildung darf ab 1. März frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden, bisher waren es sechs Monate. Die Probezeit für Pkw-Anfänger dauert ab Juli statt zwei, drei Jahre ab Erteilung der Lenkerberechtigung.
Digitale Vignette kommt Ende 2017
Ende kommenden Jahres soll es zusätzlich eine Digitale Vignette geben. Das bringt Vorteile für all jene, die zwei Autos mit einem Wechselkennzeichen fahren. Das Kennzeichen wird dabei automatisch erfasst. Man muss also nicht mehr zwei Vignetten kaufen.
Prämie für Elektroautos
Und wer auf ein Elektroauto umsteigt, kann ab März Prämien beantragen. Unterstützung soll es auch für den Aufbau von Ladestationen geben.