Swap: Bedenken wegen Optimierung

Im Zivilprozess der Stadt Linz gegen die BAWAG hat Richter Andreas Pablik auch nach der Verhandlung am Freitag Bedenken, ob das Swap-Geschäft dazu geeignet war, die Finanzlage der Stadt Linz zu optimieren. Damit wäre das Geschäft von Anfang an ungültig.

Nach der Wende im Prozessverlauf zugunsten der Stadt Linz, die sich bereits bei der letzten Verhandlung abgezeichnet hat, konnten die sechs Rechtsvertreter der Stadt Linz die heutige Verhandlung entspannt und erste Reihe fußfrei beiwohnen. Den größten Teil der vierstündigen Verhandlung nahmen zum Teil recht heftige Dispute zwischen dem Richter und den sechs anwesenden Rechtsvertretern der BAWAG ein, mit den Anwälten Gabriel Lansky und Gerald Gansger an vorderster Front. Verstärkung erhielten sie vom Privatgutachter Professor Thomas Heidorn von der Frankfurt School of Finance. Kritisch beäugt wurden sie zudem vom BAWAG-Aufsichtsratschef Franklin W. Hobbs, der die Verhandlung im Publikum simultan übersetzt mitverfolgte. Am Höhepunkt der Auseinandersetzung warf ein BAWAG-Vertreter Pablik eine „pointiert subjektive Meinung“ vor.

Konkrete Strategie oder „buy & hold“-Strategie

Die Diskussionen zwischen dem Richter und den BAWAG-Vertretern gingen etwa darum, ob die Stadt Linz bei Abschluss des gegenständlichen Swaps im Jahr 2007 nur eine „buy & hold“-Strategie hatte, oder auf eine konkrete Risikostrategie und auf ein aktives Risikomanagement zurückgreifen konnte. Die beiden heute anwesenden Sachverständigen Thorsten Schmidt und Uwe Wystup bejahen in ihrem bisherigen Gutachten eine „Kaufen und Behalten“-Strategie der Stadt. Dem widersprechen die BAWAG-Vertreter.

Sinnhaftigkeit der Verlängerung

Ein weiterer Diskussionspunkt drehte sich um die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit der Verlängerung der Zeitreihe des Frankenwechselkurses, etwa auch über den Zeitraum der Euroeinführung hinaus. Wystup warnte davor, dass man damit ein beliebiges Ergebnis erzielen könnte, je nach dem, wo man den Start und das Ende festlege. „Tatsächlich bräuchte man einen Kursverlauf über mehrere hundert Jahre für konkrete Aussagen“, so Wystup. Seiner Meinung nach zeigen kürzere Zeitreihen eine Tendenz nach oben und längere eine nach unten. Möglich und machbar wäre eine Verlängerung aber.

„Genehmigung des Landes gab es nicht“

Richter Pablik knüpft bei seiner Definition von Optimierung in diesem spezielle Fall an den Statuten der Stadt Linz an, speziell an den Paragrafen 57, 58 und 78. Demnach wäre unter anderem eine Darlehensaufnahme vom Land Oberösterreich zu genehmigen, wenn damit zusammenhängend mit Zahlungsverpflichtungen zu rechnen sei, die 15 Prozent des Jahresvoranschlages ausmachten. Das wären im Falle des Swaps 68 Mio. Euro gewesen. Eine solche Genehmigung des Landes gab es allerdings nicht.

Ergänzungsgutachten beauftragt

Die Gutachter werden nun vom Richter schriftlich die zahlreichen Fragen der beiden Parteien, die sich um diese beiden Themenkreise drehen, für das Ergänzungsgutachten erhalten. Das soll Mitte Jänner erfolgen. Danach haben die Parteien drei Wochen Zeit, sich dazu zu äußern. Die Verhandlung wurde somit auf unbestimmte Zeit vertagt.

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