Abfertigung für Konditorin erstritten

Fast 9.000 Euro konnte die Arbeiterkammer für eine Konditorin aus dem oberen Mühlviertel erstreiten. Nach der Kündigung hatte das Unternehmen der Rohrbacherin zu wenig Abfertigung ausbezahlt.

Fast 16 Jahre lang hatte die Frau aus Rohrbach bei einer Konditorei gearbeitet. Dann wurde sie gekündigt. Mit dem letzten Gehalt wurde ein erhöhter Betrag überwiesen. Der hätte die Abfertigung sein sollen. Doch die Frau war skeptisch und ging mit dem Lohnzettel zu Arbeiterkammer. Dort kamen die Rechtsexperten schnell zu Schluss, dass die Abrechnung alles andere als korrekt sei.

Abfertigungsbetrag war nicht kontrollierbar

Offene Sonderzahlungen fehlten, die Abfertigung war so ausgewiesen, dass sich nicht kontrollierbar war. All das forderte die AK beim Unternehmen ein. Doch trotz Kooperationsbereitschaft wurde wieder die Abrechnung falsch berechnet. Erst als die Arbeiterkammer mit einer Klage drohte, rechnet die Firma richtig und zahlte der Frau den offenen Betrag von fast 9.000 Euro.

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