Welldorado: Berufungen gegen Schuldsprüche
Eine ehemalige Kassierin war wie berichtet zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten unbedingt verurteilt worden. Ein Vorgesetzter fasste acht Monate bedingt und 12.840 Euro Geldstrafe unbedingt aus. Ein anderer Vorgesetzter sowie eine weitere Bedienstete wurden freigesprochen, das ist hingegen rechtskräftig.
Die Kassierin soll von 2006 bis 2014 rund ein Drittel der von ihr eingenommenen Eintrittsgelder in die eigene Tasche gesteckt haben. Der anderen Angeklagte wurde vorgeworfen, bewusst weggeschaut zu haben.
Mögliches gerichtliches Nachspiel
Auf die zwei Männer - der Freigesprochene, und der Verurteilte - könnte allerdings noch ein weiteres gerichtliches Nachspiel zukommen: Eine von der Staatsanwaltschaft im Prozessverlauf beantragte Ausweitung der Anklage gegen die beiden wegen weiterer Fakten wurde vom Gericht zwar abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hat aber die Möglichkeit, sie noch einmal - in diesem Fall wegen Amtsmissbrauchs - anzuklagen. Sie behält sich diesen Schritt vor, so ihr Sprecher Christian Hubmer, eine Entscheidung stand aber vorerst noch aus.
Veruntreute Geld einfordern
Die Stadt Wels ist vom Gericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden. Gegenüber Medien hat Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) bereits angekündigt, diesen auch beschreiten und das veruntreute Geld einfordern zu wollen.
Links:
- Haft- und Geldstrafen im Weldorado-Prozess (ooe.orf.at
- Gerichtsgutachten zur „Welldorado“-Affäre (ooe.orf.at)