Erster Fall von Vogelgrippe in Oberösterreich
Die verendete Möwe wurde von Bauarbeitern in Gmunden auf der Esplanade gefunden. Bei Untersuchungen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit in Mödling das H5N8 Virus nachgewiesen.
Keine Fälle von Nutz- und Hausgeflügel
Die Stallhaltungs-Pflicht für Geflügel wird jetzt ausgeweitet, sagt Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (ÖVP). Hiegelsberger betonte, dass bisher keine Fälle bei Nutz- und Hausgeflügel in Oberösterreich aufgetreten seien. „Die Ausdehnung der Stallpflicht ist eine Vorsichtsmaßnahme, um eine Ansteckung des Hausgeflügels durch Wildvögel auch weiterhin bestmöglich zu verhindern“, so der Landesrat.
APA David Ebener
Ausgedehnte Stallhaltungspflicht
Bereits seit 24. November gilt in der oberösterreichischen Grenzregion zu Salzburg eine Stallpflicht, nachdem in dem Nachbarbundesland Salzburg am Grabensee eine am Vogelgrippevirus verendete Ente gefunden worden war. Betroffen sind seither auch alle Gemeinden, die direkt an den großen Seen - also etwa Attersee und Traunsee - sowie entlang der Flüsse Salzach, Inn und des oberen Teils der Donau liegen.
Links:
- Vogelgrippe: Stallhaltung verordnet (ooe.orf.at)
- Hochbetrieb bei Vogelgrippe-Untersuchungen (noe.orf.at)