Fünf Monate bedingt für KZ-Posting

Fünf Monate bedingt hat ein 21-jähriger Innviertler am Dienstag im Landesgericht Ried ausgefasst, weil er u. a. Asylwerber nach Mauthausen schicken wollte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte Bedenkzeit erbat.

Der Braunauer soll auf ein Posting eines anderen Users, der die Meinung „Asylanten gehören nach Dachau“ vertreten hatte, sinngemäß geantwortet haben: „Mauthausen wäre doch viel näher. Dort können sie brausen und zur Todesstiege. Da kann man viele tolle Sachen machen.“

Schuldig nach dem Verbotsgesetz

Zudem hatte er „Neger“ als „gute Zielscheiben“ für das Schießen mit dem Luftdruckgewehr bezeichnet. Die Geschworenen sprachen ihn nach dem Verbotsgesetz schuldig.