Pause im Prozess gegen Amtstierarzt

In Linz sollte am Mittwoch der Prozess gegen einen Amtstierarzt fortgesetzt werden. Ihm und einem Mitarbeiter wird Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Das Gericht forderte ein weiteres Gutachten - der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Das Welpenhändlerpaar aus Deutschland stand bereits zweimal vor Gericht und wurde auch rechtskräftig verurteilt - mehr dazu in Haftstrafen für Handel mit Hundewelpen (ooe.ORF.at; 22.6.16). Auf dem Hof waren aber auch andere Tiere, Pferde, Esel oder Papageien, untergebracht. Bei der Haltung der Tiere soll es zu wenige Kontrollen gegeben haben. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte am Montag gegen das Paar ein Tierhaltverbot.

Vernachlässigte Kontrollen?

Im Zentrum der Anklage gegen die zwei Beamte stehen aber nicht in erster Linie die Hunde, sondern v.a. die Pferde des Paares. Es geht um die Fragen, ob sie genug Futter, Wasser, Einstreu etc. hatten. Nach einer Anzeige hatte sich die Bezirkshauptmannschaft im November 2010 an Ort und Stelle ein Bild gemacht und war grob zusammengefasst zu dem Schluss gekommen, dass es zwar Kritikpunkte gab, aber keine schlimmen Missstände.

Man hielt es offenbar für ausreichend, einige Auflagen - etwa mehr Einstreu oder Hufpflege - zu erteilen. Die nächste Kontrolle wurde aber erst Mitte 2012 nach einer neuerlichen Anzeige durchgeführt. Auch nach Bekanntwerden von Hundeseuche auf dem Bauernhof sei nicht ausreichend kontrolliert worden, so der Vorwurf.

Mehrere Zeugen - vom damaligen Tierschutzombudsmann bis zu einem Tierarzt, der von dem Paar einige Male gerufen worden war - schilderten am Mittwoch ähnliche Eindrücke wie sie die Behörde bei ihrem Lokalaugenschein festgehalten hatte: Es sei alles „an der unteren Grenze“ gewesen, aber insgesamt nicht so schlimm.

„Haben erwartet, dass es gemacht wird“

Die angeklagten Beamten und erklärten sich bereits bei Prozessauftakt zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs für nicht schuldig. Auf die Frage der Richterin, was es für einen Sinn mache, jemandem Hufpflege aufzutragen und dann nicht zu kontrollieren, ob sie auch gemacht wurde, sagte einer der Beschuldigten am letzten Prozesstag: „Wir haben das in Auftrag gegeben und erwartet, dass es gemacht wird.“

Gutachten zu Fristen

Das Gericht stellte die Frage in den Raum, ob man in Kenntnis der Sachlage öfter hätte kontrollieren müssen. Nun soll ein Gutachten klären, wie gut oder schlecht die Tiere am Hof im Mühlviertel versorgt wurden und wie schnell etwaige Missstände behoben hätten werden müssen, um Tierleid zu verhindern. Der Sachverständige wird dafür voraussichtlich drei Monate brauchen. Richterin Bettina Ganglberger-Roitinger vertagte die Verhandlung daher auf unbestimmte Zeit.