Kein Jagdverbot: Jäger hoffen auf Vorbild Kärnten

Nachdem in Kärnten der Verfassungsgerichtshof entschieden hat, dass Grundbesitzer in ihrem Wald kein Jagdverbot erwirken können, außer sie zäunen ihn ein, atmen auch OÖs Jäger auf. Sie hoffen, dass bei den oö. Klagen gleich entschieden wird.

Grundsätzlich ist ganz Österreich ein Jagdrevier - der Jagdzwang gilt per Gesetz; ausgenommen sind Siedlungen und Flächen, wo die Jagd freiwillig ruht wie etwa Friedhöfe. Immer mehr Waldgrundbesitzer wollen aber aus ethischen Gründen die Jagd in ihrem Wald verbieten. In Oberösterreich liegen derzeit zwei Fälle beim Landesverwaltungsgericht (LVWG). Der Jagdzwang schränke auch die Eigentumsrechte nicht unverhältnismäßig ein, hieß es.

VfGH: Grundbesitzer muss Wald einzäunen

In Kärnten ist so ein Fall jetzt bis zum Verfassungsgerichtshof gegangen. Der entschied am Freitag, dass ein Grundbesitzer kein Jagdverbot aussprechen kann. Eigentümer können demnach weiterhin nur dann eine Jagd auf ihrem Grundstück ablehnen, wenn dieses „durch eine feste Umfriedung dauernd umschlossen“ ist, steht in der Begründung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Mehr dazu in Jagd gegen Willen von Waldbesitzer erlaubt (kaernten.ORF.at)

Landesjägermeister Josef Brandmayr geht davon aus, dass diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auch für Oberösterreich gelten würde, obwohl jedes Bundesland sein eigenes Jagdgesetz hat. Den Jagdzwang gebe es in jedem Bundesland. Die oö. Anträge auf eine sogenannte Jagdfreistellung könnten Mitte November am Landesverwaltungsgericht entschieden werden.

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