Frau in Güllegrube gefallen: Landwirt vor Gericht

Nachdem im September eine 80-Jährige in Frankenburg in eine Güllegrube gestürzt und ertrunken war, hat sich der Grundstücksbesitzer am Freitag in Wels wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung vor Gericht verantworten müssen.

Das Grundstück, ein abgelegener und aufgelassener Bauernhof, ist nicht eingezäunt. Die Güllegrube war mit zwei Wellplatten abgedeckt. Die Frau dürfte eingebrochen sein, sie stürzte in die Grube und starb.

Abdeckung für ausreichend gehalten

Der Grundbesitzer, ein pensionierter Landwirt, rechtfertigte sich, dass er die Abdeckung für ausreichend gehalten habe und, dass sich außer ihm praktisch nie jemand auf dem Anwesen aufhalte. Allerdings räumte er ein, dass die 80-Jährige wenige Tage vor ihrem Tod bei ihm war und gefragt hat, ob sie Holunder pflücken dürfe. Er habe es ihr erlaubt und ihr sogar geholfen. Am Tag des Unfalls war er aber nicht zu Hause.

Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt

Die Version, dass die Frau Selbstmord begangen haben könnte, wie sie vom Angeklagten angedeutet wurde, hält Richter Wolfgang Brandmair für „unglaubwürdig“. Für ihn konzentriert sich alles auf die Frage, ob die Abdeckplatten ausreichend waren. Der Pensionist will das, als er sie vor mehreren Jahren auflegte, überprüft haben: „Ich bin mit beiden Füßen draufgesprungen.“ Allerdings war die obere Platte kleiner als der Querschnitt der Güllegrube und daher wohl - so der Richter - „für die Würscht’“.

Klarheit sollen nun ein Gutachten eines Statikers und eine Anfrage bei der Landwirtschaftskammer zu Empfehlungen für derartige Abdeckungen bringen. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

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