Unfall: Wer nicht hilft, macht sich strafbar

Im Fall der am Montag in Zell am Moos getöteten Rennradfahrerin laufen die Ermittlungen. Der Vorfall wirft einmal mehr auch die Frage auf, was man als Zeuge oder Beteiligter bei Unfällen tun muss. Denn auch Zeugen sind verpflichtet, zu handeln.

Die so genannte „Fahrerflucht“ gilt keineswegs nur für den Unfallverursacher. Egal, ob unmittelbarer Zeuge oder zufällig später Dazugekommener: Wer nicht hilft, macht sich strafbar. Bei unterlassener Hilfeleistung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem halben Jahr.

„Weiterfahren kann strafrechtlich verfolgt werden“

Welche Pflichten man bei einem Unfall hat - unabhängig ob Zeuge oder Verursacher - klärte ORF OÖ Redakteurin Stephanie Mittendorfer im Gespräch mit Klaus Scherleitner von der Landesverkehrsabteilung der Polizei.

ORF OÖ: Was sind die Pflichten der Hilfeleistungen?

Es gibt drei Grundpflichten, die immer gelten: Anhalten, die Unfallstelle absichern und an der Sachverhaltsfeststellung mitzuwirken. Diese Grundpflichten bestehen immer, nicht nur beim Unfallbeteiligten, auch bei Menschen, die den Unfall beobachten.

Scherleitner, Verkehrsabteilung

ORF

Scherleitner: „Als Zeuge habe ich dieselben Grundpflichten wie der Unfallverursacher“

ORF OÖ: Unabhängig davon, ob es sich um Sach- oder Personenschaden handelt?

So ist es. Falls es sich um einen Personenschaden handelt, muss man außerdem sofort die nächste Polizeidienststelle verständigen und man hat sich sich um den Verletzten zu kümmern.

ORF OÖ: Was passiert, wenn man zu einem Unfall dazukommt?

Das hängt von Stadium des Unfallgeschehens ab. Im Zweifelsfall, oder wenn ich annehmen kann, dass sich noch keiner um den Verletzten gekümmert hat, dann hab ich anzuhalten und um mich um die Person zu kümmern. Wenn ich nicht Zeuge bin und als sogenannter Jedermann - also später dazu komme - hab ich trotzdem die gleichen Pflichten wie der Zeuge.

ORF OÖ: Was passiert, wenn ich nichts tue?

Einfach weiterzufahren, ohne zu helfen, kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Wenn ich einen Verletzten im Stich lasse, also die Verletzung verursacht habe, muss man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Wenn ich Hilfe unterlasse, dieses Delikt ist mit einem halben Jahr Freiheitsstrafe bedroht.

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