Erste Hinweise nach tödlichem Unfall
Der Tod einer 53-jährigen Köstendorferin (Flachgau, Salzburg) beim Radfahren in Zell am Moos löst in den Orten und bei Angehörigen Bestürzung aus. Mehr dazu in Bestürzung nach tödlichem Fahrerfluchtunfall( salzburg.orf.at).
Verschiedene Motive für Fahrerflucht
Die Motive für Fahrerflucht sind unterschiedlich. Manche würden in Panik davonfahren, andere treffen die Entscheidung bewusst aus Angst vor strafrechtlichen oder persönlichen Konsequenzen. Dabei sind Unfalllenker verpflichtet, anzuhalten, so ÖAMTC-Jurist Lukas Thallinger: „Die erste Pflicht ist, stehen zu bleiben, den Unfallort abzusichern und zu schauen, ob es verletzte Personen gibt. Dann sollte ein Datenaustausch gemacht werden.“
Auch Unfallzeugen müssen anhalten
Aber auch Unfallzeugen sind verpflichtet, anzuhalten. Im Notfall muss jeder sein Handy oder wenn nötig sein Fahrzeug zur Verfügung stellen, damit Hilfe geholt werden kann. Und auch, um den genauen Unfallhergang zu klären. Wer einen Unfall verursacht und Fahrerflucht begangen hat, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, so Thallinger: "Bei einer fahrlässigen Tötung ist der Strafrahmen bis zu einem Jahr, unter besonders gefährlichen Verhältnissen, zum Beispiel wenn Alkohol im Spiel war, bis zu drei Jahren.“ Die Fahrerflucht wirke sich vor Gericht auf zusätzlich auf das Strafmaß aus. Darüber hinaus sind auch zivilrechtliche Konsequenzen wie Schadenersatzansprüche möglich.
Erste Hinweise werden geprüft
Im Fall der am Montag getöteten Rennradfahrerin laufen die Ermittlungen. Die Polizei hat erste Hinweise zu dem Unfallfahrzeug erhalten, die derzeit geprüft werden.
Link:
- Lenker tötete Radfahrerin und flüchtete (ooe.ORF.at)