Pensionisten klagten auf Negativzinsen

Ein bemerkenswertes Gutachten hat die Allgemeine Sparkasse OÖ vorgelegt, die von einem Pensionistenehepaar auf „Negativzinsen“ geklagt wurde. Laut dem Gutachten könne bei Negativzinsen eine Bank auch pleitegehen.

Bei dem Kredit des Ehepaares ist der Zinssatz an den sogenannten Euribor gebunden - das ist jener Zinssatz, zu dem sich Banken untereinander Geld leihen. Der Kreditzinssatz wurde mit einem Aufschlag von 1,4 Prozent auf den Euribor festgelegt. Der Dreimonats-Euribor liegt zurzeit bei minus 0,3 Prozent, daher würden die Zinsen des Ehepaares rein rechnerisch nur mehr etwas über einem Prozent liegen, so der Anwalt der Kläger, Michael Poduschka. Und die Verträge seien einzuhalten, es werde so gerechnet wie vereinbart.

„Indikator kann nicht unter null fallen“

Wenn der Euribor auf minus 0,3 Prozent läge, würden Zinsen von 1,075 Prozent anfallen, bei einem Euribor von minus zwei Prozent erhielte der Kreditnehmer dann 0,65 Prozent Zinsen. Doch dieses Szenario scheint für die Banken nicht in Frage zu kommen. So argumentierte auch die Sparkasse in dem Verfahren am Linzer Bezirksgericht: Der Indikator könne nie unter Null fallen, die minimalen Zinsen, die die Kreditnehmer zu entrichten haben, betrügen daher mindestens 1,4 Prozent.

„Bankenpleite in kurzer Zeit möglich“

Und die Bank legte ein Gutachten zweier Experten vor, die vor den Folgen von Negativzinsen für die Banken warnen: Bei einer Zinsuntergrenze von null Prozent bei Einlagen und wenn gleichzeitig Negativzinsen vollständig an Kreditnehmer weitergegeben werden müssten, bestehe die Gefahr einer Bankenpleite, und das in sehr kurzer Zeit. Der Vertreter des Pensionistenehepaares mag das aber nicht glauben und hat daher für die nächste Verhandlung im Jänner 2017 die Einvernahme des Sparkassenchefs beantragt.