Pfleger wegen Veruntreuung vor Gericht

Ein Pflegedienstleiter, der von einer 88-jährigen Heimbewohnerin 182.000 Euro ergaunert haben soll, hat sich wegen Veruntreuung am Landesgericht Ried verantworten müssen. Der Prozess wurde vertagt.

Der 42-Jährige, der bis Mai 2015 ein Seniorenheim im Innviertel führte, hatte zu jener alleinstehenden, vermögenden Bewohnerin ein Naheverhältnis aufgebaut, so dass er für ihr Konto eine Zeichnungsberechtigung erhielt.

Zwischen Sommer 2013 und Februar 2016 soll er dann insgesamt 182.000 Euro abgehoben haben. Ein Bankmitarbeiter schöpfte offenbar Verdacht und brachte den Stein ins Rollen. Die Sachwalterin der Dame mit der hohen Pflegestufe sechs, die heuer bestellt wurde, erstattete dann Anzeige.

„Unzutreffende Ermittlung“ der Polizei

Der Verteidiger bestritt aber, dass sein Mandant Gelder veruntreut habe. So sei er etwa für die Pflege der Gräber von Tochter und Schwester der Seniorin zuständig gewesen, wofür er allein 30.000 Euro ausgegeben habe. Außerdem hätten mehrere Personen die Möglichkeit gehabt, behobenes Bargeld, das in ihrem Zimmer lag, zu entwenden. Heuer wurde im Heim ein Sparbuch über 38.0000 Euro gefunden. Allerdings habe die Polizei von Anfang an „nur in einen Richtung ermittelt“, beschuldigte der Anwalt die Exekutive.

Seniorin nicht mehr geschäftsfähig

Außerdem stellte er in Zweifel, dass das mutmaßliche Opfer, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, dement sei. Der Verteidiger präsentierte dem Gericht ein Gutachten, das nicht zu dem Schluss kam. Die Sachwalterin hingegen erklärte, dass die Seniorin nur mehr einfachen Gesprächen folgen könne. Auch die Pflegedienstleiterin hielt die 88-Jährige für nicht mehr fähig, Geldgeschäfte zu führen.

Das Gericht beantragte daraufhin, ein Gutachten über die geistige Verfassung der Dame erstellen zu lassen. Zudem sollen noch weitere Zeugen geladen werden. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu drei Jahre Haft.